Erstellt am 11.10.2006 um 08:42 Uhr von w-j-l
Habt ihr keine Betriebsvereinbarung, in der solche Ding geregelt bzw. verboten sind?
Eine Telefonanlage ist eine technische Einrichtung, die unter die Mitbestimmung nach §87(1) Nr. 6 BetrVG fällt. Ihr könnt in diesem Falle eine Regelung erzwingen und dem AG solche Kontrollen von BR-Mitgliedern verbieten bzw. die Regeln auch für die gesamte Belegschaft definieren.
Erstellt am 12.10.2006 um 15:07 Uhr von Dusel
Und nicht zui vergessen.
Das ist Behinderung der Betriebsratstätigkeit BetrVG §78 Abs.1
gruß
D.