Erstellt am 09.10.2006 um 23:02 Uhr von Ramses II
maxe,
eine Betriebsvereinbarung deren Inhalt es ist zu vereinbaren dass ab sofort das Gesetz seltener gebrochen werden soll?
Erstellt am 10.10.2006 um 08:21 Uhr von huettenwolf
Hi maxe,
eine GF kann keine Betriebsversammlung einberufen, höchstens eine Belegschaftsversammlung. Hat was mit dem Hausrecht zu tun, das aber nur am Rande.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt 60 Stunden in der Woche, wenn ein entsprechender Zeitausgleich möglich ist. Dazu kommen 11h Ruhe zwischen zwei Schichten. Innerhalb dieser Regelungen kann auch nur eine BV angesiedelt sein. Bei längeren Arbeitszeiten werden sowohl die Gewerbeaufsicht als auch die BG aufmerksam, aber nach meinen Erfahrungen erst, wenn etwas passiert ist. Analysiert mal, wann Arbeitszeitspitzen da sind und wann "Flaute" herrscht. Und dann lasst euch die Zahlen der tatsächlichen Arbeitszeit zeigen und rechnet mal, mit wieviel Aufwand das Gesetz einzuhalten ist. Daraus kann man dann versuchen, eine BV zu basteln. Unter www.arbeitszeitberatung.de findest du einige interessante BV's.
Andere Frage, wie stehen denn eure Kollegen zu den Überstunden? Wenn ihr die gegen euch habt, weil sie vielleicht durch die Mehrarbeit auch noch zusätzlich Geld bekommen, wird es schwer. Die müssen nähmlich eine BV auch einhalten wollen.
Erstellt am 10.10.2006 um 11:14 Uhr von paula
also von einer anonymen anzeige würde ich dringend abraten! wenn ihr die gewerbeaufsicht einschalten wollt dann bitte offiziell als BR. aber nicht ohne den AG vorher auf den verstoß hinzuweisen und mit der anzeige zu drohen. nur was bringt euch das. wenn die belegschaft in diesem punkt hinter dem AG steht werdet ihr euch keine freunde machen. daher gilt es zuvor die kollegen zu überzeugen, dass dieses schutzgesetzt sinn macht und auch für die AN wichtig ist.
die idee mit der BV ist aus meiner sicht gut da es hier wirklich flexible modelle geben kann die beiden seiten nutzen..
Erstellt am 10.10.2006 um 12:33 Uhr von Rollie
Trotzdem steht der BR, ob nun zur Freude derr MA oder nicht, in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze zu beachten und kann massive Verstöße kaum tolerieren.
Zudem stellt sich die Frage, in wie weit der AG die Mitbestimmung mißachtet. Hier könnte der BR einschreiten. Zudem könnte geklärt werden, ob eine Genehmigung seitens Gewerbeaufsicht für die Sonntagsarbeit besteht, in der auch nach der Zustimmung des BR's gefragr wird.
Erstellt am 10.10.2006 um 13:36 Uhr von hadsf
Rolli hat Recht! Der BR muss auf die besagten Gesetze achten denn wenn etwas passiert und der BR es toleriert hat ist er unter u.U. auch dran.
Muss ein BR eben für sich rausfinden denn wenn nur ab und zu mal 11-12 Stunden gearbeitet wird weil gerade Auftragsspitzen da sind kann man vielleicht noch ein Auge zudrücken aber wenn das eine so massive Arbeitszeitüberschreitung ist MUSS er handeln!
Auserdem haben wir genug Arbeitslose die davon Profitieren würden.
MFG
Erstellt am 10.10.2006 um 13:46 Uhr von paula
@hdsf
@rollie
ihr habt sicher recht. nur wenn der rückhalt in der manschaft fehlt man am ende als arbeitsplatzvernichter dasteht, hat das ganze nichts gebracht. daher mein vorschlag: erst werben für die ansicht des BR!
Erstellt am 10.10.2006 um 15:12 Uhr von Rollie
@Paula,
schon richtig, aber das legitimiert ja nicht, das der Betriebsrat tatenlos über Verstöße hinweg sieht
Erstellt am 08.11.2006 um 20:58 Uhr von Bernie
Gibt es eigentlich nur Gesetzesfummler unter euch ?
Mein Recht dein Recht usw ?
1.) Gilt das Betriebsergebnis zu prüfen und zubewerten.
a.) Ist es sehr hoch ( Rekordergebnis ) liegt der Verdacht nahe, daß hier auf Kosten der AN aggiert wird
b.) Ist es befriedigend ( Gewinn ohne nennenswerte Beträge )
c.) Ist es sehr niedrieg, solltet Ihr euer Vorhaben einstellen.
2.) Gilt zu prüfen, ob die Anzahl der Überstunden unbedingt erforderlich sind.
Lösungen :
1.) Vorschläge durch den Betriebsrat die Arbeitszeiten zu verringern mittels z.B. Umstrukturierung, Abrbeitszeitausgleich
zu Marktschwachenzeiten ect.
2. Vorschlag zum erhöhten Überstundenausgleich durch finanzielle Mittel für die MA
3. Die Lösung aller anderen Vorpostern.
Leider beachten wenige BR die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens bzw Niederlassung.
Man beruft sich schnell auf Gesetzte. Werden diese aber leichtfertig angewand, führen sie meist zum allgemeinen Unwohl.
Daher kann ich nur raten ( Im Sinne eurer Belegschaft und im Interesse eurer Arbeitsplätze )
wendet Gesetzte immer erst als aller letztes Mittel an.
Ein Statement der GL wird euch verdeutlichen welchen Weg man verfolgt.
Hier gilt wiederum, desto schwammiger die Antworten sind, dest wahrscheinlicher wird der Einsatz von Rechten ;-)
Da, dieses Post schon ein paar Tage zurück liegt, würde micht interessieren, wie Ihr entscheiden habt.
Mein Tipp... Ihr habt jetzt viel ärger, weil ihr die Gesetze angewand habt. ;-)
1:) Die GL ist sauer
2.) MA sind sauer, weil sie eventuell auf ÜStd-Lohn an Sonntagen verzichten müssen *lol*
Gurss
bernie
Erstellt am 05.03.2007 um 12:13 Uhr von Lotta
Unser BR hatte das Gewerbeaufsichtamt offiziell eingeschaltet. Es hatte aber keine Konsequenzen, da mit dem AG nur vereinbart wurde, daß die Verstösse nicht mehr vorkommen sollen.............und das AZG ohnehin erst ab 1.1.2007 so richtig umgesetzt werden soll.
An die MA kann man vielleicht appellieren indem man abklärt inwiefern Haftpflicht, Unfallversicherung etc. greift im Falle einer nachgewiesenen Arbeitszeiüberschreitung.
Am Besten ist eine DV mit der alle leben können, da es sonst zuviel Unmut gibt.
Erstellt am 05.03.2007 um 12:38 Uhr von tamirasun
Gut, halten wir fest, ein Arbeitszeitgesetzt gibt es schon etwas länger.
Eventuell ist der Ausgleichszeitraum hier oder da durch Tarifverträge etwas abweichend.
Es gibt auch fast überall Mitarbeiter, die die Überstunden wollen, ob sie nun glänzen wollen oder einfach nur ein bißchen ´Flexibilität´für sich haben wollen ( Ist bei uns im Krankenhaus so)
Gegen ein paar Stunden ist ja grundsätzlich auch nichts zu sagen...
Bei uns handelt es sich alleine im Pflegebereich um kanppe 15.000 Überstunden...( ja sicher, eigentlihc könnte man sagen, es sind keine oder sie wären eigentlich verfallen....aber das ist ja jetzt mal egal...*)
Der Betriebsrat hatte schon vor 5 oder 6 Jahren die Gewerbeaufsicht beauftragt die Lage zu überprüfen...Die war da und die Kollegin die dann auch verlangte etwas zu ändern, wurde schnell weggelobt*
Wir sind bisher dran und haben auch das Problem, dass die Kolleginnen und Kollegen das nicht soo sehr sehen, andere können kaum mehr..
Hatten eine Pflegebetriebsversammlung die gut besucht war. Dort haben wir den Kolleginnen empfohlen einen Antrag auf Überstundenauszahlung zu stellen, denn wenn man mal grob 15.000 mal 30-40€ rechnet,...dann müßten ja einige Euros zurückgestellt sein*gg*
Sind sie nicht, das weiß ich seit einer Woche...
Gut, aber es gab eine Arbeitszeitberatungsfirma letzte Woche, die uns dann empfohlen hat, hier und da um die fehlenden Stellen erstmal einen Standart mit weniger Stunden zu erstellen um erstmal die fehlenden STellen auszugleichen*( habe meinen Kommentar dazu schon gebracht!!)
So und dann habe ich ihn gefragt , wie er sich das vorstellen könnte mit den vielen Überstunden...er sagte es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ausbezahlen oder Mitarbeiter mit befristeten Verträgen einzustellen die von Station zu Station hüpfen um dort den Überstundenabbau zu gewährleisten...
Wird bei uns jetzt besprochen...es passiert also etwas. Und auf die Einhaltung der Gesetze wird zudem geachtet, bevor wieder ein Kommentar kommt. Man kann hier ja nciht alles im kleinsten beschreiben..*lächel*
Abschliessend ist zu sagen, das es Gesetze gibt, dass jeder AG sie kennt und sie doch mit ´Unterstützung´der Mitarbeiter gebrochen werden.
Es ist schwer dafür eine Lobby zu finden, so lange es den Leuten nicht ´schlecht genug´geht. Klingt total doof, aber bei uns wird es jetzt so und die Leute fangen an aufzustehen...
Viel Glück!!!