Ehemaliges BR Mitglied, wie lange Kündigungsschutz und verlängert der sich wenn man als Ersatzmitglied zu BR Sitzungen eingeladen wird ?
Erstellt am 09.10.2006 um 12:07 Uhr von betriebsratten Der Kündigungsschutz gilt jeweils ein Jahr nachwirkend nach der letzten Sitzung, an der man als BR teilgenommen hat, gilt auch für Teilnahme als Nachrücker