Erstellt am 06.10.2006 um 12:48 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.10.2006 um 13:22 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
gilt der 630 BGB nur für Angestellte?
Erstellt am 06.10.2006 um 14:02 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Nein.
Nur für Dienstverträge.
:-))
Erstellt am 06.10.2006 um 20:56 Uhr von Ramses II
Bitte dieses Zeugnis unbedingt hier einstellen!
Erstellt am 06.10.2006 um 22:21 Uhr von Fayence
Keine Gegeneinwände, zumal der Text dieses qualifizierten Zeugnisses kurz und bündig sein wird!
Erstellt am 06.10.2006 um 23:41 Uhr von Kölner
@Fayence, Ramses II
Zeugnisvorschlag:
Herr Un.Säglich
Herr Säglich arbeitete in unserer Firma.
Seine besonderen Fähigkeiten brachte er im Umgang mit den Kundinnen und Kolleginnen, sowie den Kunden und Kollegen zum Einsatz: Er zeigte ein grosses Interesse an der Familienpolitik unseres Staates.
Mit der Leistung während seiner zweimonatigen Tätigkeit mussten wir demnach zufrieden sein.
Wir bedanken uns für die wirkungsvolle, aber kurzfristige Zugehörigkeit zu unserem Haus.
MfG Ge. Hörnter