bei uns gab es eine Anweisung, dass alle Mitarbeiter eines bestimmten Bereiches im August ihren Erholungsurlaub oder zumindest wesentliche Teile davon zu nehmen hätten, da in dieser Zeit auch bei den meisten Kunden mit Betriebsferien zu rechnen sei.

Als Betriebsrat haben wir diese Anweisung kassiert, da vorher in keiner Weise mit dem BR darüber verhandelt worden war (§87.1.5) Offiziell wurde sie auch zurückgenommen. Inoffiziell wird aber doch danach verfahren. Die MAs werden aber unter Druck gesetzt, sich nicht beim BR offiziell zu beschweren. Wir haben also als BR keinen Handlungstatbestand vorliegen.

Kann ich als BR vom Arbeitgeber die Aushändigung der Urlaubslisten verlangen, aus denen hervorgeht, wann welcher MA welchen Urlaub genommen hat? Anhand dieser Listen liesse sich ja ggf. zeigen, dass der Arbeitgeber entgegen seiner Aussage doch entsprechend der ursprünglich erteilten Anweisung verfahren hat.

Oder sieht jemand eine andere Möglichkeit, hier als BR handeln zu können, ohne dass sich einer der eingeschüchterten MAs zu einer offiziellen Beschwerde aufraffen müsste?!