Erstellt am 02.10.2006 um 22:13 Uhr von Kölner
@tibo
Mal sehr zynisch:
Der BR hat hier doch eine Wahl/Entscheidung gemäß § 102 BetrVG zu treffen - mehr kann er doch sowieso nicht richten! Demnach ist die Sache doch recht einfach...
Erstellt am 02.10.2006 um 22:29 Uhr von Lotte
tibo,
"Unser Unternehmen (Genossenschaft) hat eine Tochterfirma gegründet (GmbH), um Arbeitsprozesse auszugliedern..."
Wieso Änderungskündigungen? BGB 613a?