Erstellt am 30.09.2006 um 20:31 Uhr von Kölner
Vielleicht taucht im AV o.ä. ein entsprechender Sachgrund auf...
...ansonsten könnte mal ein Kläger vor Gericht das zweifelhafte "Grosse Los" ziehen!
Erstellt am 30.09.2006 um 21:07 Uhr von Gabi
Hallo Kölner,
also lag ich mit meiner Vermutung dann doch richtig
und der AN wäre dann eigentlich unbefristet eingestellt. Dieses müßte er dann vor Gericht einklagen. Bringt dem AN es etwas, wenn er mit dem
Arbeitgeber zuerst spricht, bevor er den Weg zum Gericht einschlägt?
Wie ist es mit einer Befristung mit Sachgrund, die immer wieder verlängert wird, ohne dass vorher irgendetwas schriftlich niedergelegt wurde ausser, dass immer wieder nur der neue Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.
Grüße Gabi
Erstellt am 30.09.2006 um 23:24 Uhr von Gabi
@ramses
vielleicht habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt. Mir geht es nur darum, dass es in unserer Firma sehr viele befristete Arbeitsverträge gibt. Ein befristeter MA hat immer Angst, dass wenn er nur für ein paar Monate befristet ist, danach sich einen
neuen Arbeitsplatz suchen muss. In unserer Firma ist es einfach üblich, wenn man einen befristeten AV hat diesen bis zu 3mal zu verlängern
(ohne aber vor Ablauf des befristeten Vertrages eine Verlängerungsvereinbarung mit dem MA selbst getroffen zu haben). Man schickt einfach einen neuen befristeten AV, der zum Teil oft noch viel zu spät kommt. Der alte Vertrag ist schon Tage zuvor ausgelaufen.
Ich bin noch nicht lange im Betriebsrat und meine Meinung ist, dass es sich hier unsere Firma etwas zu leicht macht. Ich möchte nur unseren befristeten MA helfen, die von Monat zu Monat Angst haben, nicht wieder übernommen zu werden. Vielleicht gibt es doch die Möglichkeit, dass der eine oder andere Vertrag dann als unbefristet dann gilt.
Viele Grüße
Gabi
Erstellt am 01.10.2006 um 00:10 Uhr von Gabi
Hallo Ramses,
genau diese Antwort wollte ich haben. Eigentlich bin ich mehr als geschockt, wie unsere Firma mit MA umgeht und die Gesetze links liegen läßt. Wie kann ich dann in einem solchen Fall dem Mitarbeiter als BR helfen? Oder muss der MA dann zum Arbeitsgericht gehen und den unbefristeten AV ( was viele ja gar nicht machen werden, weil
diese einfach Angst haben, bzw. wir sehr
viele ausländische AN haben, denen dazu die jeweiligen Deutschkenntnise fehlen) einklagen?
Wie können wir als BR vorgehen, dass solche Dinge unter keinen Umständen nochmal vorkommen. Können wir die Geschäftsleitung auffordern, sich an bestehende Gesetze zu halten oder was müssen wir als BR-Einheit machen , dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommen wird?
Wünsche allen eine gute Nacht, schau Morgen wieder rein.
Viele Grüße
Gabi
Erstellt am 01.10.2006 um 13:30 Uhr von muffinman
Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb hat der AG den Fehler begangen, den Ramses beschrieben hat, befristete Verträge erst unterschreiben zu lassen, (und auch erst selbst zu unterschreiben) nachdem die MAin bereits ihre Tätigkeit aufgenommen hatte. Also MAin fängt am 1. des Monats an zu arbeiten, bekommt ihren Vertrag aber erst am 5. oder 8. des Monats zur Unterschrift! Bingo! Die KollegInnen haben per Urteil des Arbeitsgerichtes einen unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen. Mein Tipp nur nicht zu früh mit dieser Erkenntnis an den AG herantreten, das hat Zeit, bis das "befristete" Arbeitsverhältnis sich dem Ende nähert. vielleicht ziehen ja noch mehr KollegInnen das große Los!!!
Gruß
P.S. nach 2 Jahren Fehlerfreiheit durch den AG, ist ihm das jetzt wieder passiert. Der BR hat sich verschwiegen!!! grins
Erstellt am 01.10.2006 um 19:20 Uhr von Gabi
Ich hätte da mal noch eine Frage, muss eigentlich bei der 1. / 2. bzw. 3. Verlängerung auch der Betriebsrat vom Arbeitgeber informiert werden?
Erstellt am 01.10.2006 um 19:38 Uhr von Lotte
Erstellt am 01.10.2006 um 20:04 Uhr von Gabi
Hallo Lotte,
danke für deine Antwort. Gilt das auch wenn der AG den befristeten Vertrag nicht verlängern wird. Besteht hier nur eine Informationspflicht an den BR oder muss der BR ordnungsgemäß gehört werden.
Schon mal herzlichen Dank für die Antwort.
Grüße
Gabi
Erstellt am 01.10.2006 um 20:19 Uhr von Mona-Lisa
@Gabi,
zu was soll der Betriebsrat gehört werden? Der Arbeitsvertrag ist fixiert auf ein bestimmtes Enddatum, und da ist finito!
Erstellt am 01.10.2006 um 21:03 Uhr von Lotte
Gabi,
wofür soll es denn sonst befristete AV geben? Wenn ein Enddatum im AV fixiert ist braucht der BR nicht mehr gehört zu werden. Es wäre auch schön widersinnig...
Erstellt am 06.12.2006 um 21:32 Uhr von Callisto
Ich hätte zu diesem Thema auch noch eine Frage :
Wenn es zu einer Vertragsverlängerung kommt, wie weit geht dann die Informationspflicht des AG gegenüber dem BR? Muss er ihm auch den verlängerten Vertrag vorher zur Einsicht vorlegen?
Erstellt am 06.12.2006 um 22:32 Uhr von Fayence
"Muss er ihm auch den verlängerten Vertrag vorher zur Einsicht vorlegen?"
Callisto,
muss dem BR denn überhaupt ein Arbeitsvertrag im Rahmen einer Anhörung vorgelegt werden?
Erstellt am 06.12.2006 um 22:56 Uhr von Callisto
entschuldige meine wahrscheinlich blöde frage, aber wir sind ein ganz neu gewählter BR, der erste in unserem Betrieb. Wir sind da halt noch etwas grün hinter den Ohren.