Erstellt am 29.09.2006 um 13:28 Uhr von Thomas
Mann könnte ein Gesprächsprotokoll führen, dass beide Seiten am Ende des Gespräches unterschreiben. Einer nimmt das Original, der andere die Kopie.
Erstellt am 29.09.2006 um 13:31 Uhr von Metatron
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich unser GF darauf nicht einlassen - es geht mir ja in erster Linie darum unverholene Drohungnen zu unterbinden, und die wird er sich wohl kaum protokollieren lassen.
Erstellt am 29.09.2006 um 13:39 Uhr von Mona-Lisa
@Metatron,
das sehe ich auch so!
Zudem dürfte es schwierig sein, während des "Gespräch`s" gleichzeitig Protokoll zu führen....
Ich meine eher, dass du deinen Chef mit seinen Drohungen leer laufen lassen solltest, und dich auf die wichtigen Dinge in den Gesprächen konzentrieren solltest.
Kostet Nerven, könnte aber den Erfolg haben, dass er sieht, dass die "unverholenen Drohungen" bei dir keine Wirkung haben.
Eine Gesprächsnotiz wäre allerdings schon nützlich.......
Erstellt am 29.09.2006 um 13:40 Uhr von Thomas
...dann protokolliere den Gesprächsverlauf für dich alleine und nehme alle Einzelheiten - insb. Drohungen oder Behinderungen der BR-Arbeit auf.
Im Falle das etwas zu deinem Nachteil entstehen könnte, hast du alles lückenlos festgehalten.
Informiere auch deine KollegInnen von der Art und Weise des Gesprächsverlaufs mit deiner GF.
Bei Drohungen und Behinderung der BR-Arbeit würde ich evtl. auch den Anspruch auf einen Sachverständigen, z.B. Rechtsanwalt, nehmen.
Erstellt am 29.09.2006 um 13:46 Uhr von Mona-Lisa
@Thomas,
"....dann protokolliere den Gesprächsverlauf für dich alleine und nehme alle Einzelheiten - insb. Drohungen oder Behinderungen der BR-Arbeit auf."
"Im Falle das etwas zu deinem Nachteil entstehen könnte, hast du alles lückenlos festgehalten."
Ist vielleicht gut gemeint, aber was ist das für ein Beweis? Was bringt das? Papier ist geduldig.....
Metatron hat dafür (leider!) keinen Zeugen!
Mit dem Rechtsanwalt zum Gespräch mit dem Arbeitgeber...., klar ist, dass der dann auch einen mitbringt!
Das gibt klasse Gespräche!
Erstellt am 29.09.2006 um 13:53 Uhr von Thomas
...bei uns war mal ein MA, der von seinem Vorgesetzten ständig angegangen wurde. Dieser Vorgesetzte tat das aber nur dann, wenn eben niemand mit dabei war.
Letztendlich kam es dann bis vor´s Gericht. Der MA hatte damals auch alles notiert - Zeitpunkt, Aussagen, usw.
Das Gericht gab Aufgrund der "lückenlosen" Dokumentation dem MA recht. Der Vorgesetzte "verhaspelte" sich immer mehr und am Ende schien er unglaubwürdig.
Aber es stimmt, Papier ist geduldig. Naja, besser als nix...
Was besseres fällt mir zur Lösung des Problems nicht mehr ein :-((
Erstellt am 29.09.2006 um 20:14 Uhr von Metatron
..na auf alle Fälle danke ich Euch.
Ein Rechtsanwalt würde eher noch mehr Ärger heraufbeschwören denke ich - und davon habe ich genug :-(
Erstellt am 01.10.2006 um 14:31 Uhr von muffinman
Das mit dem RA würde ich mir dennoch überlegen, wie es scheint, kann der Ärger nicht viel größer werden. Im Übrigen wird der GF alles was nach Behinderung oder "Mobbing" aussieht später sowieso bestreiten. Ich habe für solche Gelegenheiten schon mal ein kleines leistungsstarkes Diktiergerät in der Brusttasche. Nur für mich "natürlich", damit ich nix vergesse. Kann als Gesprächserinnerung aber sehr wirkungsvoll werden, wenn es mal richtig ernst wird. Die Katze sollte man aber nur aus dem Sack lassen, wenn es sich nicht mehr verhindern lässt, und nur mit Rechtsbeistand versteht sich.
Erstellt am 01.10.2006 um 14:41 Uhr von Mona-Lisa
@muffinman,
ein "....leistungsstarkes Diktiergerät...."
Ohne Wissen des Arbeitgeber`s? Du bewegst dich da auf gefährlichem Terrain!
Erstellt am 01.10.2006 um 15:08 Uhr von muffinman
nicht unbedingt, erstens nur für mich, um alles in niederschreiben zu können, zweitens, wenn er eine Straftat begeht, nur dann würde ich die Aufzeichnung mit einem RA besprechen, ob es nutzbar ist.
Man kann auch das Ding auf den Tisch legen, zur bessereb Protokollführung, das kann auch hilfreich sein, ein konstruktives Gespräch zu führen.
Erstellt am 01.10.2006 um 21:01 Uhr von Fayence
Also, es tut mir ja leid!
Ich wüsste nicht, warum es so schwierig sein soll, ein Protokoll der Gespräche zu führen.
Wenn Dir eine Aussage Deines AGs sehr wichtig erscheint, kannst Du doch ohne weiteres anmerken, dass Du diese Aussage zu Protokoll nehmen wirst. Dann notieren und fertig!
Wenn Du das Diktiergerät allerdings bei Euren Gesprächen mitlaufen lassen willst, darfst Du dieses NUR UND AUSSCHLIESSLICH mit Einwilligung aller Beteiligten tun!
Erstellt am 01.10.2006 um 21:08 Uhr von Kölner
@Muffinman
Was für "Straftaten" erwartest Du denn?
Ein Verstoß gegen § 823 BGB vielleicht?
Zerstört er das BR-eigene Diktiergerät (hat er ja auch vermutlich bezahlt), knallt er mit dem BetrVG so auf den Tisch, dass dieser zusammenbricht eine oder erzählt er unflätige Witze...
Spassig sind Deine Ideen...