Hallo zusammen,
folgendes Problem.
BR-Ersatzmitglied möchte an einer dreitägigen Fachtagung teilnehmen, die auch nach § 37.6 BetrVG ausgeschrieben ist.
Das Gremium stimmt mit knapper Mehrheit zu, dass das BR-Ersatzmitglied an dieser Fachtagung teilnimmt. Allerdings tritt das BR-Ersatzmitglied auch namentlich als Referent an einem Tag für ca. 1 Stunde auf und leistet einen Beitrag in genannter Fachtagung. In der Beschreibung der Tagung wird o.g. Ersatzmitglied sogar für ein bestimmtes Thema namentlich genannt.

Nun hat ein Teil des Gremiums natürlich Bedenken, den Beschluss an den AG zu schicken.
Denn es stellen sich folgende Fragen:
-Kann ein BR-Ersatzmitglied an einer FACH-TAGUNG (d.h. kein BR-Grundlagenseminar) nach 37.6 BetrVG (Zusatzinfo: dieses Mitglied nimmt an ca. 75% der BR-Sitzungen teil) teilnehmen?

- Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn das Ersatzmitglied dann noch als Referent, namentlich genannt, in Erscheinung tritt?

Mit betroffener Person ist gesprochen worden, aus o.g. Gründen nicht nach § 37.6 dort teilzunehmen, sondern sich lieber einen Tag Urlaub zu nehmen, um dann als Referent auftreten zu können.
Der Kollege, möchte jedoch, das Beschluss an den AG gesendet wird, "um es darauf ankommen zu lassen."

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Ralf

Zusatzinfo: Der Kollege braucht dafür, das er als Referent auftritt, keine Hotelkosten tragen. Das Seminar müßte trotzdem der AG in voller Höhe bezahlen.