Erstellt am 27.09.2006 um 20:28 Uhr von Catweazle
Du meinst wohl 3,5 Stunden täglich. Mehr muss und darf der AG nicht bezahlen. Du bekommst aber für deinen Mehraufwand an Zeit einen Freizeitausgleich. Die Höhe richtet sich an der Stundenzahl die ein Vollzeitarbeiter bei euch arbeitet.
Z.B.:
17,5 Std. = deine Wochenarbeitszeit
38,5 Std. = Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten
21,0 Std. = Zeitgutschrift