Erstellt am 27.09.2006 um 16:00 Uhr von w-j-l
Rede halt mit diesem Vorgesetzten, und mach ihm klar, dass dieses Verhalten auffällig ist.
Erstellt am 27.09.2006 um 16:30 Uhr von paula
ich würde hier auch den kontakt zu der führungskraft suchen. wenn das nichts bringt so könnte man eine offizielle beschwerde an den BR denken. dazu muss aber ein mitarbeiter die initiative zeigen..
Erstellt am 27.09.2006 um 19:37 Uhr von Heini
Wirkungsvoll agieren kann der BR, wenn er nachstehendes konsequent umsetzt.
Ihr solltet dem Arbeitgeber mitteilen, das der Betriebsrat auf grund der Probleme bei der Urlaubsplanung in der Abteilung xxxxx die Notwendigkeit sieht künftig sein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1, Ziffer 5 auszuüben.
Der Arbeitgeber wird schriftlich aufgefordert in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung einzutreten, in der die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie das Verfahren zur Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer geregelt werden soll.
Wenn dann eine Vernünftige BV abgeschlossen wurde, habt ihr eine Handhabe diese Schikanen wirkungsvoll zu beenden.
Gibt es Probleme, hier nochmals nachfragen.
Grundlage:
§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte
Abs.1: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer: 5 Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Erstellt am 27.09.2006 um 20:30 Uhr von paula
@heini
also ich denke die urlaubsproblematik ist nur ein problem. außerdem denke ich das allgemeine urlaubsgrundsätze hier ungeeignet sind. urlaubsgrundsätze geben dem AG zwar einen rahmen vor und er kann nicht mehr nach dem nasenprinzip vorgehen, ABER urlaubsgrundsätze sind auch eine geisel für alle anderen. flexibilität geht flöten und die kollegen werden BR verfluchen.
aber sicher alles eine wertungsfrage. ich finde den ansatz mit der beschwerde schicker
Erstellt am 27.09.2006 um 21:14 Uhr von Heini
Na gut, dann lassen wir die Mitbestimmungsrechte sausen wenn sich einige Kollegen benachteiligt fühlen, ob andere schikaniert werden ist ja auch egal.
Übrigens, Betriebsräte brauchen wir auch nicht, es gibt Kollegen die empfinden den BR auch als geisel. Da brauch man sich hier nur im Forum umsehen.
Erstellt am 27.09.2006 um 22:45 Uhr von Lotte
Heini,
na da bist Du jetzt scheinbar aber an einem recht wunden Punkt getroffen worden.
Finde, es kommt auch auf die Größe des Unternehmens an, ob eine BV sinnvoll wäre, der o.g. Betrieb hört sich für mich recht überschaubar an.
Und die MBR kann der BR in einem kleinen Betrieb z.B.auch wahrnehmen, indem er seine Aufgaben nach § 80 Abs 1 wahrnimmt und darüber wacht, dass der § 7 des BUrlG eingehalten wird.
Erstellt am 28.09.2006 um 08:18 Uhr von mike1976
Ok, danke für die Ausführungen.
Ich werde das mal mit unserem BR-Vorsitzenden besprechen.
Gruß.