Erstellt am 21.09.2006 um 09:54 Uhr von Mona-Lisa
@sg,
ein Ersatzmitglied auf eine Schulung zu schicken, ist nicht so einfach, da werden "häufige Vertretungen" vorausgesetzt!
Mit der Einladung/Tagesordnung hätte er sich doch über die geplante Beschlussfassung informieren können. Die Begründung, dass er, da er "noch" keine Schulung absolvieren konnte, an der Beschlussfassung nicht teilnehmen konnte, ist für mich an den Haaren herbeigezogen!
Hat der Kollege keine Meinung, kann er sich ja der Stimme enthalten.....
Vor allem kann deshalb kein Beschluss angefochten werden! Von wem auch?
Erstellt am 22.09.2006 um 07:59 Uhr von Didi
1. Grundsätzlich wird ein Beschluss immer mit einer Mehrheit verabschiedet! Wenn sich jemand enthält s(warum auch immer) so ist das seine Sache!
2. Auch Ersatzmitglieder (und zwar auf jedenfall das 1.Ersatzmitglied) haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen!
Erstellt am 22.09.2006 um 09:57 Uhr von Ramses II
"2. Auch Ersatzmitglieder (und zwar auf jedenfall das 1.Ersatzmitglied) haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen!"
Paragraph und Gesetz bitte!