Erstellt am 22.09.2006 um 01:20 Uhr von Kölner
Dann gehst Du halt beim nächsten Mal zu einem anderen Seminar und extern...wer nicht hören kann (AG), der muss dann evt. doppelt zahlen (wieder der AG)!
Erstellt am 22.09.2006 um 08:24 Uhr von and3z
Hallo,
ich stimme dem Geschriebenen vom Kollegen zu, sollte dein AG dafür keine Zustimmung geben, halt im den § 119 BetrVG unter die Nase.
Grüße
and3z