In Kürze stehen bei uns neue Lohnverhandlungen an. Wir wollen erreichen, daß die Spanne zwischen den Ost- und Westlöhnen in unserem Unternehmen kleiner wird und irgendwann nicht mehr vorhanden ist. Wir sind ein großer Handelskonzern in Norddeutschland und haben zahlreiche Zweigstellen und Filialen in Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein. Wir haben einen Betriebsrat Ost und einen BR West mit jeweils mehreren Mitgliedern aus jeder Filiale, sowie einen Gesamtbetriebsrat mit Mitgliedern aus BR Ost und BR West. Der BR meiner Filiale in MVP möchte gern die Listen der Löhne und Gehälter anderer Filialen aus Ost und West einsehen, um die Größe der Lohspanne zu kennen und eine Verhandlungsbasis zu haben. Die BR-Vorsitzende des BR Ost meint jedoch, wir dürften nur die Listen unserer eigenen Filiale einsehen, nicht aber die der anderen und auch nur vor Ort in Schleswig Holsten in der Lohnbuchhaltung, nach vorheriger Beantragung einer Einsicht. Ist das tatsächlich so? Was ist dann mit dem umfassenden Informationsrecht?