Erstellt am 20.09.2006 um 16:05 Uhr von huettenwolf
Hi Gina,
bei dem Umfang an Personalabbau dürfte es sich um eine Betriebsänderung handeln. Damit seid ihr in der Lage, auch ohne Zustimmungdurch den Arbeitgeber, euch externe Hilfe zu holen. Vergleiche mal § 111 Betriebsverfassungsgesetz. Und das solltet ihr auch tun.
Erstellt am 20.09.2006 um 16:47 Uhr von Fayence
Gina,
die Amtszeit eines BR ist unabhänig von der Personalentwicklung immer für 2 Jahre gesichert, siehe § 13 Abs. 2 Nr. 1.
Vor Unterschrift unter einen Sozialplan solltet Ihr vor allem über einen Interesssenausgleich verhandeln!
Werdet Ihr in Euren Verhandlungen/Beratungen durch einen RA unterstützt?
Wie viele Mitarbeiter hat Euer Betrieb aktuell?
Was die Rückholung von fremdvergebenen Aufgaben betrifft, könnt Ihr natürlich eigene Vorschläge auf den Tisch legen, um Arbeitsplätze erhalten zu können! Aber auch hier sehe externen Beratungsbedarf!
Erstellt am 20.09.2006 um 21:58 Uhr von Gina
Hallo Huettenwold und Fayence,
vielen Dank für die Tipps!! Wir sind zur Zeit 83 Mitarbeiter und sollen zum Ende nächsten Jahres auf ca. 24 Mitarbeiter reduziert werden. Wir sind der Meinung, dass der AG die Mitarbeiterzahl extra so niedrig angesetzt hat, damit er Spielraum hat, na ja Basar mässig!! Mit so wenigen Mitarbeitern koennten wir keinen vernünftigen Schichtplan hinkriegen! Wir werden einen RA dazunehmen!!!
Vielen Dank!!!