Hallo,

ist es möglich, in einem Unternehmen für gleiche Personengruppen (Call-Center-Agents) unterschiedliche Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Pflichten zu haben. Z.B. bei einem steht etwas zur Kleiderordnung (eigentlich ja § 87 BetrVG) drin, andere wieder müssen sich gegebenfalls für Werkezwecke etc. fotografieren lassen usw. aber alle machen die gleiche Arbeit und gehören der gleichen Personengruppe an? Wir haben Formulararbeitsverträge. Bei neu eingestellten MA sind schon Versetzungsklauseln aufgenommen worden!

Vielen lieben Dank!