Erstellt am 19.09.2006 um 15:33 Uhr von DocPille
Wäre interessant zu wissen wie das imArbeitsvertrag definiert ist.
Erstellt am 19.09.2006 um 15:38 Uhr von Ramses II
Erstellt am 19.09.2006 um 15:43 Uhr von filou
Schade, kann es nicht mehr richtig wiedergeben, weil ich den Vertrag nicht in
Händen habe, Mir wurde er nur gezeigt, und um Rat gefragt. Das Arbeitsver-
hältnis hat am 1.6. 2006 begonnen, mit einer Probezeit von sechs Monaten,
die am 30.08.2006 endet. So etwa stands geschrieben. Wobei ich sagen muss, der ganze Vertrag hat etwas chaotisch gewirkt, waren aber, so
weit ich beurteilen kann, alle Unterschriften und Stempel drauf. Alles genau durchzulesen, dazu hatte ich keine Gelegenheit.
Erstellt am 19.09.2006 um 17:30 Uhr von Klaus
Praktisch macht es keinen großen Unterschied, wie lang die Probezeit ist. Das KschG ist in jedem Fall erst nach 6 Monaten anwendbar, vorher ändern sich lediglich die Kündigungsfristen. Innerhalb der Probezeit 14 Tage, danach zunächst 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 19.09.2006 um 17:35 Uhr von Fayence
Nur gibt es in diesem Fall keine gültig vereinbarte Probezeit (wenn 3 und 6 Monate wirklich parallel aufgeführt worden sind).