...wie sieht der KÜ-Schutz für die verbleibenden Wahlvorstandsmitglieder aus.

Wir haben einen nominierten Wahlvorstand und wollten jetzt eigentlich mit der Vorbereitung der Betriebsratswahl beginnen. Nun befürchte ich aber aus verschiedenen Gründen, daß ein Mitglied des Wahlvorstandes die anderen Mitglieder, versucht davon zu überzeugen, den Betriebsrat NICHT zur Wahlzu stellen. Also ein Wahlvorstand der nicht tätig wird und dessen Mitglieder abspringen. Wie sieht es dann mit dem KÜ-Schutz aus für die Mitglieder, die die Wahl weiterhin organisieren wollen?