Hallo.
1.Frage: GmbH mit Aufsichtsrat, 50 MA, also keine gesetzliche Grundlage dass ein AR vorhanden sein muss. DrittelbG u. MitbestG greift nicht. Kann trotzdem ein AN-Vertreter in den AR bestimmt werden? Ist die Bildung eines AR überhaupt rechtens? Der AR besteht nämlich nur aus 2 Mitgliedern (lt. GmbH-Vertrag)
2.Frage: Dürfen (müssen) die AR-Mitglieder zu einer Betriebsversammlung eingeladen werden?

Danke.