hallo
unserem AG wird evtl. wg. Verletzungen aus dem Arbeitszeitgesetz eine Geldstrafe durch die zuständige Behörde aufgebrummt. Kann der AG diese Strafe aus der " Firmenkasse " begleichen und welche Rechte hat der BR zu überprüfen ob diese Strafe nicht doch aus der Firmenkasse bezahlt wurde. Meines erachtens gibt es dazu auch Gerichtsurteile.Wer weiß näheres?