Die MA arbeiten über Ihre tariflich wöchentliche Arbeitszeit ( im Monat 8 Stunden ) haben sie einen Anspruch auf Zeitausgleich oder kann der AG einfach bezahlen? Übrigens sind wir durch den Austritt 2003 unseres AG
(Tarifbindung) nur noch in tariflicher Nachwirkung.
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen