Erstellt am 13.09.2006 um 12:29 Uhr von pippa
Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes für die maximale Dauer von bis zu zwei Jahren befristet werden. Durch Tarifvertrag könnte aber die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristungen abweichend geregelt sein.
Erstellt am 13.09.2006 um 15:18 Uhr von nidis
@pippa
Deine Antwort beantwortet nicht die Frage.
@poko
Ja kann er. Mit einem Sachgrund kannst Du einen MA immer wieder befristen.
Erstellt am 13.09.2006 um 15:44 Uhr von pippa
Mea culpa, ich hab tatsächlich das "mit Sachgrund" überlesen!!