Erstellt am 13.09.2006 um 15:55 Uhr von wölfchen
Was genau meinst Du, welche Aussage? Für den Fall, dass Du den Spruch meinst: "Krank gilt wie gearbeitet" - da gibt es einige Urteile darüber, dass AN sogar Feiertagszuschläge mit Erfolg eingefordert haben, für Tage an denen sie krank waren (z.B. BAG vom 1.12.2004 - 5 AZR 68/04). Daraus ergibt sich das eindeutig.
Ein AN der Verwaltung, der bis Freitag arbeitsunfähig war, braucht am Samstag und Sonntag nicht arbeiten (er braucht auch keinen AU- Schein, wenn er mal an den 2 Tagen unpässlich ist). Ein MA im Schichtbetrieb, der Montag und Dienstag sein "Wochenende" hat, kann das ebenso in Anspruch nehmen, auch wenn er bis zum Sonntag zuvor arbeitsunfähig war (benötigt aber im Krankheitsfall auch für Sa.,So. eine Arbeitsbefreiung, wenn er arbeiten müßte). Der Schichtplan ist sozusagen der "Kalender" des Schichtarbeiters. Und der darf ohne MB des BR nicht abgeändert werden (BAG 1 ABR 59/88). Heißt also, der einmal bestehende, veröffentlichte Plan ist verbindlich und muss so genommen werden wie er ist, und im Krankheitsfall kann das mal für die eine Seite, mal für die andere Seite positiv sein, so wie bei den Verwaltungs- AN
Ich hoffe, das hilft Euch ein bischen weiter, wenn nicht: Nachricht genügt, dann suche ich noch ein wenig weiter.
Gruß Wölfchen
Erstellt am 14.09.2006 um 12:57 Uhr von juse
Hallo Wölfchen, das ist schon der Kern der Sache. Für uns ist
auch alles soweit verständlich. Über die ag-freundliche Seite
dieses Sachverhaltes gibt es ja genügend Infos. Aber wo steht
die an-freundliche Seite schwarz auf weiß? Wo steht unmißver-
ständlich geschrieben, daß, wenn ein MA zum Wochenend-Dienst eingeteilt war, er aber krank wird, trotzdem die planmäßig anfallenden freien Tage zu gewähren sind?
Ich weiß, ich bin hartnäckig, aber das hat bei uns eine kleine Lawine losgetreten. MA wurden dadurch ins Minus getrieben,
da aber der Teil, der den Ausgleich schaffen soll, nicht ange-
wendet wird, haben die MA nur das Nachsehen.
Gruß juse und mitstreiter
Erstellt am 14.09.2006 um 15:20 Uhr von wölfchen
Ja, ja, das kenne ich, die berühmte Frage:"wo steht das". Nun gibt es wie immer 2 Möglichkeiten:
1. Ihr macht von Eurem MBR nach §87 BetrVG Gebrauch, werdet Euch sicherlich nicht einig, strebt eine Einigungsstelle an und bestellt Euch dazu einen Sachverständigen. Die Einigungsstelle frißt dann garantiert die AG- seitige Einsparung für die nächsten 10 Jahre auf!
2. Ihr habt noch ca 1 Woche Geduld. Ich bin nämlich in ähnlicher Sache gerade am recherchieren, und ich teile Euch dann das Ergebnis meiner hoffentlich erfolgreichen Tätigkeit mit. Und da gibt es wiederum 2 Möglichkeiten:
a) Ihr schickt mir Eure e- Mail- Adresse zu, oder b) wir veröffentlichen das im Forum.
Ausser Acht gelassen habe ich noch, dass wir a) und b) verbinden können, denn dann könnten wir inzwischen schon mal Verbindung aufnehmen und austauschen, was jeder so schon gefunden hat.
Die eine Woche brauch ich, weil ich ab Morgen wieder mal für 3 Tage meiner "ehrlichen Arbeit" nachgehe und heute schon gleich Feierabend habe ;-)
Gruß Wölfchen
Erstellt am 19.09.2006 um 13:21 Uhr von juse
Hallo Wölfchen,
1. weniger sinnvoll,
2. kein Problem - wir suchen auch noch weiter.
2 a) E-Mail-Adressen wird demnächst erst eingerichtet (wir sind
froh, nach Jahren einen älteren PC erhalten zu haben).
2 b) vorerst die einzige Möglichkeit des Info-Austausches
Gruß juse
Erstellt am 21.09.2006 um 13:13 Uhr von juse
Hallo Wölfchen, ich bin endlich vorangekommen.
Im BAT § 17 Abs. 3 ist das ganz gut erklärt. Außerdem
haben wir in der Broschüre "Dienstplangestaltung im
Pflegedienst" (5. Auflage von Januar 2004) auf S. 70
eine grafische Übersicht gefunden, aus der alles ein-
deutig hervorgeht. (Fiktive Fortschreibung des Dienst-
planes bei Krankheit und Urlaub).
Vielleicht hilft es Euch auch weiter.
Gruß juse
Erstellt am 21.09.2006 um 18:55 Uhr von wölfchen
Hallo Juse,
das hatte ich auch schon, habe aber noch einen Tip bekommen über eine LAG- Entscheidung zu dieser Thematik, gibt`s aber leider nicht im Internet (es sei denn, man ist bei Juris angemeldet), sondern nur per Brief zugestellt. Das habe ich jetzt angefordert, wenns da ist, melde ich mich noch mal!