Erstellt am 13.09.2006 um 11:56 Uhr von Werner
Hallo Perseus,
da gibt es keine Vorschrift.
Wichtig ist das die Rücknahme dem AN zugeht.
Für den BR reicht eine Info.
Erstellt am 13.09.2006 um 12:09 Uhr von Perseus
Danke Werner für Deine Info, ich habe zwischenzeitlich die Kommentare des BetrVG von Däubler durchforstet und nachstehendes gefunden.
Diese Erneuerung des Arbeitsverhältnisses unterliegt nicht anders wie die Verlängerung eines befristeten
Einstellung der Mitbestimmung des § 99 BetrVG
Gruß
Perseus
Erstellt am 13.09.2006 um 12:12 Uhr von Werner
Es ist doch keine Erneuerung sondern das ist ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses