Erstellt am 13.09.2006 um 08:42 Uhr von RolfH
Ihr müsst zwingend das, bzw. die entsprechenden Ersatzmitglieder einladen.
Erstellt am 13.09.2006 um 09:04 Uhr von Mona-Lisa
Olivia,
im § 29 Abs. 2 BetrVG könnt ihr die Antwort von RolfH noch selber nachlesen...........
Erstellt am 13.09.2006 um 09:35 Uhr von Frank B.
"Reicht es nicht aus wenn wir beschlussfähig sind?"
Ihr seid eben nicht beschlussfähig wenn ihr nicht ordnungsgemäß zur Sitzungeingeladen habt! Siehe Kommentierung zum §33 BetrVG in Verbindung mit §29 BetrVG.