Moin
Unser 41 Gremium hat mehrere Ausschüsse. So auch den §102 Ausschuss. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich vor ihrer Wahl mit dem BR Vorsitzenden auf ihre Kandidatur verständigt.
Das gesamte 41 Gremium hat auch dann den ersten und die zweite Ausschusssprecher/in gewählt. Die Ausschuss Mitglieder meinen aber, das nach §28 Absatz 2 der Ausschuss selbständig seine beiden Sprecher intern wählt. Dieses wurde vom BR Vorsitzenden verneint und die Wahl im 41 Gremium durchgeführt. So wurde eine Kollegin zur 2 ten Sprecherin gewählt, die seit 4 Jahren nicht mehr im Ausschuss §102 vertreten war. Ist dieses rechtens, oder kann der Ausschuss dagegen klagen?