Erstellt am 11.09.2006 um 22:09 Uhr von Fayence
Sven,
irgend etwas wird sich der Gesetzgeber schon mit dem "Übergangsmandat" gedacht haben...
Eine solche BV wäre nichtig bis zum abwinken! Ihr habt gem. Abs. 1 Satz 2 Wahlen einzuleiten und aus die Maus!
Erstellt am 12.09.2006 um 00:13 Uhr von paula
ich sehe eigentlich auch keinen weg. evtl. könnte ein tarifvertrag zur ordnung der BR-Struktur in betracht kommen, aber dann sollte die betriebsstruktur das schon hergeben. außerdem wäre ein solcher TV wohl nur sinnvoll wenn es ein dauerhaftes konstrukt sein soll
Erstellt am 12.09.2006 um 00:35 Uhr von Ford0091
@Fayence:
also ich hätte damit kein Problem, aber sozusagen die alten BR's wären dann ja nicht mehr alle dabei und das
wollen sie ja nicht. Nun ja, mal sehen ob wir das in diesem Jahr noch hinbekommen.
Erstellt am 12.09.2006 um 08:44 Uhr von Fayence
paula,
in einem TV könnte höchstens die Übergangszeit geregelt sein, das war´s aber auch schon!
Ford0091,
mir wird wirklich übel, wenn ich so etwas lese: "die alten BR's wären dann ja nicht mehr alle dabei und das wollen sie ja nicht..."
Und? Das Tempolimit auf der A61 will ich auch nicht, muss mich aber auch daran halten!
Das Übergangsmandat währt 6 Monate, in diesem Zeitraum habt Ihr dafür Sorge zu tragen, dass Neuwahlen stattgefunden haben. Und keine Diskussion!!
Nicht dass jemand auf die ganz dumme Idee kommt, beim ArbG einen Antrag auf "Auflösung des Betriebsrats" zu stellen...
Erstellt am 12.09.2006 um 12:38 Uhr von RolfH
@Fayence
Ganz so ist das nicht - sorry. Aber ein Tarifvertrag zwischen dem Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft kann nach Prüfung der jeweiligen Konstellationen sehr wohl eine solche Konstellation auf Dauer regeln, wenn sie praktikabel und angebracht ist.
Das hängt dann davon ab, ob genügend Argumente für einen TV und die Konstellation vorgebracht werden können, die auch schlüssig und stichhaltig sind, und ob die nötigen Parteien, also AG und Gewerkschaft einverstanden sind.
Wir haben z.B. einen Tarifvertrag auf Dauer der unser spezielles Konstrukt im GBR regelt.
Erstellt am 12.09.2006 um 14:31 Uhr von Fayence
RolfH,
auch sorry; die Vertretung im GBR lasse ich gelten, aber sonst nichts!
Es geht hier aber nicht um einen GBR sondern um den "Wunschgedanken" BR 1 und BR 2 einfach zusammenzulegen und das für die restliche Amtszeit!
Einen TV, der es erlauben würde, 2 Betriebsräte als ein Gremium zusammenzufassen, kann es nicht geben! Ein TV kann sich nicht über ein Gesetz hinwegsetzen und dabei bleibe ich.
P.S.
Zitat aus BAG Urteil vom 19.11.2003, 7 AZR 11/03
"Das Betriebsverfassungsgesetz beruht auf der Annahme einer ausschließlich betriebsbezogenen Interessenvertretung durch die gewählten Repräsentanten der betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Dazu knüpft es die Zuständigkeit des Betriebsrats an die Identität desjenigen Betriebs, für den er gewählt worden ist. Solange die Identität des Betriebs fortbesteht, behält der Betriebsrat das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben.
Geht die Identität des Betriebs in Folge organisatorischer Änderungen verloren und entsteht dadurch ein neuer Betrieb, endet das Amt des Betriebsrats (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98)"
Erstellt am 12.09.2006 um 15:04 Uhr von RolfH
@ Fayence
Ja hast schon recht - aber ich denke, sowohl paula als auch ich haben nichts grundsätzlich Falsches gesagt. Ich zumindest hab ja unsere Konstellation GBR erwähnt, und auch auf die Kriterien hingewiesen.
Die Möglichkeit eines GBR mit 2 BRs wäre ja gegeben, wenn die Betrieb wie Niederlassungen fungieren, wenn es allerdings ein Betrieb ist, ist die Lage klar.
Erstellt am 12.09.2006 um 15:18 Uhr von Ford0091
Hallo,
könnte man das aber nicht als 2 Betriebsteile trennen?
Letztendlich arbeiten ja beide auch nicht zusammen. d.h. der eine Teil das sind sozusagen die Kraftfahrer und der andere die MA im Lager.
Würde das nicht gehen?
Grüße von Sven
Erstellt am 12.09.2006 um 15:45 Uhr von Gerd
Hallo Sven,
kurze Frage: Sind beide Betriebe, der aufnehmende und der aufgenommene an einem Standort, sprich in einem Gebäude?? Wenn ja, schade, schade. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit von Standortbetriebsräten, welche dann einen GBR bilden müssten.
Grüsse
Gerd
Erstellt am 12.09.2006 um 18:22 Uhr von Ford0091
Na ja, wie soll man bei Fernfahrern von einem Standort sprechen?
Sie sind eben mal da und mal da. Das einzige was hier steht ist deren Werkstatt.
Ich schätze mal das das ganze auf eine Neuwahl hinausläuft. Dann müssen
eben die "alten" vielleicht, man weiß ja nie wie die Wahl ausgeht, sich von uns
jüngeren vertreiben lassen.
Trotzdem noch mal all jenen die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, einen
Dank von mir.
Grüße von Sven
Erstellt am 12.09.2006 um 21:05 Uhr von Fayence
paula & RolfH,
ich leiste in einem Punkt Abbitte! Dass der aufzunehmende Betrieb einen eigenständigen Betriebsteil darstellen könnte, habe ich nicht bedacht!
Erstellt am 13.09.2006 um 07:50 Uhr von Gerd
Ich denke, auch bei Fernfahrern kann man von Standorten sprechen, da ja das /die Unternehmen irgendwo eine Niederlassung/einen Stammsitz haben müssen. Hier wären dann ja auch die BR's eigentlich vorzufinden. (Wenn nicht gerade auf einer Tour)