Hallo Forum,

unser Kunde hat sein Geschäft in Deutschland aufgegeben und an eine andere deutsche Firma verkauft. Im Zusammenhang mit der Due Dilligence Prüfung sollen von unserer Firma (wir sind nur Dienstleister und nicht Angestellte des Unternehmens das Deutschland verlässt) Mitarbeiterdaten (Entgelthöhe, Alter Betriebszugehörigkeit usw.) an die kaufende Firma übermittelt werden.

Könnt Ihr mir sagen ob es sich hierbei um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit handelt?

Danke!