Liebe Kollegen,

Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag!

Zum Sachverhalt:

Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus.
Im Anschluss an die Ausbildung bekommt er einen Zeitvertag vom 01.02.2006-31.03.2006.
Zum 01.04.2006 bekommt der Arbeitnehmer einen neuen Zeitvertrag, befristet auf ein Jahr bis zuim 31.03.2007.

In dem befristeten Zeitvertrag heisst es unter §1 Anstellung/Probezeit:

(1) Der Mitarbeiter wird vom 01.04.2006 bis 31.03.2007 für die Tätigkeit als Maschinenbau-Mechaniker angestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(2) Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.

(3) Das Arbeitsverhältnis wird befristet nach §14 Abs.2 TzBfG ohne Sachgrund.

Der Arbeitgeber möchte den Betroffenen jetzt zum 30.09.2006 (also in der vermeintlichen Probezeit) wegen Arbeitsmangel entlassen.

Nun meine Frage:

Ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?


Im Manteltarifvertrag für das Metallhandwerk heisst es in §2 Abs.3:

Die ersten drei Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit;
einzelvertraglich kann in begründeten Ausnahmefällen die Probezeit
um weitere 3 Monate verlängert werden;
das ist dann auch von vornherein möglich, es sei denn, daß im
Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet wird oder der
Arbeitnehmer im Anschluß an eine abgeschlossene Berufsausbildung
im gleichen Betrieb weiterbeschäftigt wird.

Verstehe ich das richtig - das bei der Übernahme nach einer Ausbildung
eine Probezeit entfällt????????

Vielen Dank für die Mühe die ich Euch mache - aber ich bin für jede Antwort dankbar.