Hallo zusammen

ich hät da mal gerne ein Problem: Bei uns im Betrieb wird in einem Raucherraum ein Rauchabzug installiert, weil es den Chef stört, dass es auf dem Gang nach rauch riecht. Meine Frage: Ist dies nach BetrVG §87 (1) / (7) / (8) mitbestimkmungspflichtig?

Nicht falsch verstehen, wir als BR haben nichts gegen diesen Rauchabzug, Nichtraucherschutz verpflichtet. UNser Problem ist nur, wir sind von anfang an nicht miteinbezogen worden in die Planung dieses Abzugs, bzw. den Einbau dieses Teils.

Da wir bei anderen baulichen Angelegenheiten ( Arbeitsschutz etc.) nie was hinbekommen, weil sich der Chef querstellt, würden wir nun gerne mal auf unser MBR pochen.

MFG Matze