Erstellt am 03.09.2006 um 21:58 Uhr von Kölner
@Teresa
Es gibt Tarifverträge, die gerne hätten, dass man eine Nebentätigkeit genehmigen lässt. Andere TV's sagen darüber gar nichts aus.
Der AG hat - um prüfen zu können, ob sich der AN auch an die Spielregeln (Konkurrenz, Arbeitszeit, Ruhezeiten etc.) hält - mehr oder weniger ein Informationsrecht. Schriftlich oder mündlich ist m.E. nicht vorgeschrieben.
Erstellt am 04.09.2006 um 06:26 Uhr von Frank B.
Ein weiterer Aspekt ist, was steht in deinem Arbeitsvertrag? Steht dort etwas von Nebentätigkeit?
Eine schriftliche Mitteilung ist oftmals hilfreich wenn´s um den Nachweis geht.
Vielleicht erinnert sich dein AG nach zwei Jahren nicht mehr und will von Allem nichts gewusst haben. ;-)
Erstellt am 04.09.2006 um 12:29 Uhr von Der Pfleger vom Mobil
@ Teresa
bei "verwirrtheit" , hilft Viel Trinken mind. 3 Li per 24/std.
ist aber vom Alter,Krankheit und Ernährungszustand abweichend
Erstellt am 04.09.2006 um 18:43 Uhr von Teresa
@Der Pfleger vom Mobil
Danke für den Tipp, ist mir aber bekannt, denn ich arbeite in der Altenpflege :-)) Vielleicht handelt es sich ja schon um Altersdemenz ;-)