Erstellt am 01.09.2006 um 16:24 Uhr von Kölner
Erstellt am 01.09.2006 um 16:37 Uhr von Rollie
Demnach gibt es kein Protokoll zur Sitzung ?
Erstellt am 01.09.2006 um 17:59 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
das Gremium von Bepateam hat sich angesichts des Nichterscheinens der Lady ein Diktiergerät zugelegt ;-))
Erstellt am 01.09.2006 um 18:41 Uhr von Rollie
und alle haben der Nutzung zugestimmt ? :-))
Erstellt am 01.09.2006 um 19:49 Uhr von Bepateam
Einzig vervünftiger Tip von Kölner. Leider gibt es auch in diesem Forum verblödete Zeitgenossen die nur dumme Sprüche liefern können.
Erstellt am 01.09.2006 um 19:58 Uhr von Mona-Lisa
und Fragesteller, die nach einer Antwort von Kölner, die mehr als richtig war, sofort beleidigt sind..........
Bepateam, du musst dir als Betriebsrat ein dickeres Fell zulegen!
Erstellt am 01.09.2006 um 20:29 Uhr von Rollie
Als Betriebsrat sollte man nie seien Humor verlieren :-))
Erstellt am 01.09.2006 um 20:52 Uhr von Heini
Ob ein Antrag des BR gem.§23 Abs.1 BetrVG in diesem Fall erfolg hat, bezweifele ich. Hier muss schon ein erheblicher Verstoß vorliegen und das ständig und über längere Zeit, dann wäre der BR in solch einem Verfahren erfolgreich.
Erstellt am 01.09.2006 um 20:57 Uhr von Rollie
@Heini,
es könnte ggf. schon ein erheblicher Verstoß vorliegen. Es handelt sich um die Schriftführerin, und wenn die ihre Aufgaben nicht wahrnimmt und daher der Sitzungsverlauf nicht protokolliert wird, seh ich da schon ein Problem. Und das es vertretungsweise jemand anderes machen müßte, seh ich auch nicht, da keine Verhinderung vorlag.
Die Begründung der Protokollführerin ist mager, wenn sie ihre Aufgaben darüber vergißt.
Erstellt am 01.09.2006 um 20:59 Uhr von Kölner
@Rollie
Wer hat denn dafür Sorge zu tragen, dass eine Sitzungsniederschrift angefertigt wird? Garantiert nicht die Protokollführerin!
Erstellt am 01.09.2006 um 21:27 Uhr von Heini
Rollie,
Du willst mir hier doch nicht ernsthaft glauben machen, dass ein Antrag des BR gem.§23 Abs.1 BetrVG bei einem einmaligen Fehlverhalten einer SCHRIFTFÜHRERIN erfolg hätte.
Die erste Konsequenz des BR in diesem Falle wäre doch sicherlich einen neuen Schriftführer wählen, vielleicht ändert sich ja dann ihr verhalten. Oder will diesen Job kein Anderer machen?
Erstellt am 01.09.2006 um 22:20 Uhr von Rollie
oder die Protokollführerin zeigt durch dieses Verhalten, das sie eigentlich dieses aufgenötigte Amt eigentlich gar nicht machen möchte .-)
@Kölner, ich gebe zu, ich weiß es nicht :-(
Erstellt am 01.09.2006 um 23:15 Uhr von Kölner
@Rollie
Ich vermute bei Dir ja nur eine Denkblockade.
Tip:
DKK RN 11 zu § 34 BetrVG
:-)
Erstellt am 01.09.2006 um 23:26 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
meinst du, wenn ich den Fitting zitieren darf -
... hat die Bestellung durch den BR nicht durch den BRV zu erfolgen. Es ist auch die Bestellung mehrerer BR-Mitgliedern zu Schriftführern möglich...?
§ 34 Rd. 10 BetrVG
Erstellt am 01.09.2006 um 23:36 Uhr von rollie
dank Euch beiden,
OFF TOPIC, gibt es eigentlich Kommentierungen auch online im Internet ? Oder nur als CD's zu den Büchern ?
Erstellt am 02.09.2006 um 08:13 Uhr von Ralle
Eine grobe Pflichtverletzung liegt sicher vor, wenn die Schriftführerin mehrfach unentschuldigt der Sitzung fernbleibt. Als Vorsitzender würde ich aber jetzt schon die Grundhaltung der Kollegin zur BR- Arbeit überprüfen. Über ihre Rechte und Pflichten als BR- Mitglied lässt sie sich besser bei einem BR- Seminar aufklären. Scheint sie ja noch nicht besucht zu haben, oder?
Erstellt am 02.09.2006 um 09:38 Uhr von Fayence
rollie,
auf Fitting, Däubler & Co kannst Du im Netz nicht kostenneutral zugreifen. Auf kostenpflichtigen Seiten kommst Du jedoch weiter; z.B. hier:
http://rsw.beck.de/bib/inhalt/module.asp?G0=ModulTyp&G1=Name&Go0=Fachmodule&Go1=Arbeitsrecht+premium
http://www.lexisnexis.de/produkte/branchen/personal/pc_betriebsratspraxis?ArtikelNr=0485