Erstellt am 31.08.2006 um 15:48 Uhr von nidis
Hallo Nadine!
Auch wenn Du es vielleicht nicht gerne hörst, aber euch als BR steht es nicht zu eine Entscheidung zu treffen, welcher Bewerber besser für eine Stelle geeignet ist (in der Vermutung das ihr keine Auswahlkriterien habt).
Die Wahl liegt alleinig beim AG.
Ihr habt zu überprüfen, ob die Einstellung gegen einen Punkt des § 99 Abs. 2 BetrVG verstößt.
Nur aus diesen Gründen könnt ihr eine Einstellung ablehnen.
Allerdings muß der AG euch alle Bewerbungsunterlagen vorlegen. Auch die des internen Bewerbers.
Ich würde den AG anschreiben und die Unterlagen fordern. Gleichzeitig teilt ihr ihm mit, dass die Wochenfrist gemäß § 99 BetrVG wegen fehlender Informationen nicht zu laufen beginnt.
Stellt der AG jetzt trotzdem ein ohne euch die Unterlagen zu geben, dann könnt ihr vor das Arbeitsgericht ziehen.
Aber verhindern werdet ihr die Einstellung wohl trotzdem nicht.
Erstellt am 31.08.2006 um 15:54 Uhr von Kölner
@Nadine
Kann ein AG nicht mehr einstellen, wen er will?
Und: Ein entgangener Vorteil, ist kein Nachteil!
Erstellt am 31.08.2006 um 16:09 Uhr von Nadine
du hast Recht die Antwort gefällt mir nicht wirklich. :-((
D.h. unter anderem, obwohl es einen internen Bewerber gibt der geeignet ist (die Stelle kenne ich denn ich habe die Gleiche, den Bewerber kenne ich weil ich habe mit ihm gearbeitet), nimmt der AG den den er will bzw. den Bewerber dem er das schon seit Monaten offiziell versprochen hat vor jeder Stellenausschreibung.
Wozu macht man diese dann Frage ich mich natürlich, hätte man sich sparen können. Naja ok.
Ok dann weiß ich bescheid. Leider
Trotzdem Danke
Erstellt am 31.08.2006 um 16:15 Uhr von Rollie
Das Machen und die unternehmerische Freiheit sind 2 paar Schuhe.
Erstellt am 31.08.2006 um 16:47 Uhr von Ramses II
"Ein entgangener Vorteil, ist kein Nachteil!"
Kölner,
das stimmt doch so nicht ganz (hatten wir ja auch schon verschiedentlich).
Ein entgangener Vorteil kann selbstverständlich ein Nachteil sein. Stellen wir uns zum Beispiel vor, in einem Betrieb werden grundsätzlich nur die nichtbehinderten Männer befördert, die Gruppe der Frauen und Behinderten hingegen nicht. (Mona-Lisa wird dieses Beispiel lieben und mich in einem Tal in Eurer Nähe vermuten.)
Meinst Du der AG käme hier mit der Aussage durch dass den Frauen und Behinderten nur ein Vorteil entgangen ist, dies aber keinen Nachteil darstelle?
"Mein Name ist Zweifel, ich möchte mich hier anmelden!"
Vielleicht auch etwas ungläubig in die Blechbüchse staunen.
Wie kommt Kölner nun auf seinen gebetsmühlenartigen Spruch?
Vielleicht hat er ja etwas zu schludrig abgeschrieben als der Dozent den Beschluß 1 ABR 11/88 des BAG vom 13.06.1989 aufgelegt hat?
Dort führt das BAG nämlich aus, dass der Verlust einer CHANCE auf einen Vorteil grundsätzlich kein Nachteil ist, es sei denn dieser zukünftige Vorteil habe sich bereits soweit verfestigt dass er bereits Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist, bzw. er einen Rechtsanspruch darauf hat.
Was heißt doch noch mal auf französisch "falscher Schritt"?
Erstellt am 31.08.2006 um 17:03 Uhr von Sterbender Schwan
Erstellt am 31.08.2006 um 17:06 Uhr von paula
@ramses
schön konstruierter fall, aber der paßt nicht ganz zu der geschichte von nadine. und zu dem ausgangsfall ist die antwort doch perfekt.
Erstellt am 31.08.2006 um 17:09 Uhr von Ramses II
paula,
ich habe ja auch ganz bewußt auf Kölner geantwortet und nicht auf nadine.
Zu der Ausgangsfrage passt die Antwort im Übrigen auch bei weitem nicht "perfekt"! Wir wissen doch gar nicht ob der interne Bewerber diese Stelle bekommen hätte wenn es keinen externen Bewerber gegeben hätte.
Erstellt am 31.08.2006 um 17:14 Uhr von paula
@ramses
"Kann ein AG nicht mehr einstellen, wen er will?
Und: Ein entgangener Vorteil, ist kein Nachteil!"
hat kölner geantwortet. aus meiner sicht perfekt, kurz und knackig
es ist unerheblich ob der interne bewerber die stelle bekommen hätte. der BR wollte das dieser die stelle erhält und wollte darüber wohl einen nachteil konstruieren. aber so geht das halt leider nicht. zumindest net in dieser konstellation
Erstellt am 31.08.2006 um 17:22 Uhr von Ramses II
paula,
wir schreiben hier aneinander vorbei!
Es macht aber keinen Sinn wenn wir die Antwort 44756 hier jetzt zerlegen und analysieren und dabei als erstes feststellen, dass es sich hierbei ja zum großen Teil um eine Frage und nicht um eine Antwort handelt (und selbst wenn wir sie als rhetorische Frage interpretieren feststellen müssen dass die richtige Antwort nicht die ist, die Kölner suggerieren will) und als zweites dann konstatieren müssen dass der Rest eine Aussage beinhaltet, die so allgemein formuliert falsch ist und auch auf die Frage nicht unbedingt zutrifft, da wir gar nicht wissen ob hier überhaupt jemandem ein Nachteil droht.
Lassen wir es hier aber gut sein. Auf Kölner ist Verlass, er wird diesen Satz bei Gelegenheit wieder bringen und dann werde ich wieder dagegen schreiben.
Erstellt am 31.08.2006 um 17:57 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
....ein gutes Gedächtnis kann Gold wert sein! ;-)
Erstellt am 31.08.2006 um 18:45 Uhr von Kölner
@Ramses II
Das Neandertal liegt bei D'dorf - das ist ganz BÖSE aus Kölner Sicht!
Ich wusste übrigens nichts von dem BAG-Urteil, dennoch bin ich überzeugt von der inhaltlichen Richtigkeit meines Gebetsmühlenspruches; nicht immer, aber ....
@paula
Wollen wir es doch noch einmal miteinander versuchen?
:-)
Erstellt am 31.08.2006 um 22:14 Uhr von paula
@kölner
immer wieder gerne! du bist doch mein held.... ;-)
Erstellt am 31.08.2006 um 22:25 Uhr von Lotte
paula, kölner,
"Wollen wir es doch noch einmal miteinander versuchen?"
Hattet Ihr nicht erst letztens, am 23.08. den Bund des Lebens geschlossen? Schon wieder geschieden, dass Ihr neu anfangen müsst? Typisch BR, nicht beziehungstauglich ;-))