Hallo,
bei uns sollen zwei bisher getrennte, kleine Abteilungen (jeweils 2-3 MA) zusammengeschlossen werden? Laut GL hat dies keinen Einfluss auf die Gehaltsstruktur der Kollegen, es finden keine Umgruppierungen statt. Allerdings bekommen die MA der einen Abteilung eine neue Chefin vor die Nase gesetzt. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht? Muss er innerhalb einer bestimmten Frist Stellung beziehen? Oder hat uns der AG lediglich aufgrund seiner Informationspflicht darüber informiert?
Danke sagt Liese