In einer internen Stellenausschreibung wurde u.a. als Anforderung für ein CallCenter-Arbeitsplatz (Teilzeit) flexible Arbeitszeiten im Schichtbetrieb (Früh- und Spätschicht) gefordert.
Abweichend von den Anforderungen soll eine ehemalige Praktikantin (auch gute Bekannte des GF) nur für die Frühschichten eingestellt werden.
Wir als BR sind der Meinung, dass wenn die o.g. Anforderung in der Ausschreibung nicht bestanden hätte, eventuell weitere Bewerbungen um die Stelle eingegangen wären.
Weiterhin wissen wir, dass während des Praktikums die anderen Kolleginnen des CallCenter-Teams neidvoll auf die Praktikantin geschaut haben, weil diese entgegen dem üblichen Schichtwechsel ihren Dienst nur vormittags antreten brauchte.
Kann der BR seine Zustimmung aus o.g. Gründen verweigern?