Erstellt am 28.08.2006 um 16:12 Uhr von Mona-Lisa
merlin,
der Betriebsarzt unterliegt genau so der Schweigepflicht wie jeder andere Arzt.
Erstellt am 28.08.2006 um 16:25 Uhr von Rollie
Was sollten sich für Nachteile ergeben. Vielleicht ist es gar nicht sinnvoll, die jetzige Tätigkeit zu machen, wenn das Ohr saust. Was sagt denn der Hausarzt dazu ?
Erstellt am 28.08.2006 um 16:35 Uhr von Mona-Lisa
merlin,
Rollie hat nicht unrecht, wenn sich bei der "Untersuchung" herausstellt, dass sein Gehör nicht mehr so ist, wie es sein sollte, wird der Betriebsarzt dem AN die weiteren Schritte anraten.
Er unterliegt aber trotzdem der Schweigepflicht!
Erstellt am 29.08.2006 um 07:45 Uhr von merlin
Danke, ich werd das dem Kollegen so sagen
Erstellt am 29.08.2006 um 08:09 Uhr von betriebsratten
mhmhmhmh....mal Vorsicht.
Der Betriebsarzt teilt keine Diagnosen mit, aber er stellt fest ob ein AN für eine Tätigkeit geeignet ist.
Sollte, z.B. aus Sicherheitsaspekten, ein bestimmtes Hörvermögen Voraussetzung sein, wird er möglicherweise dem AG mitteilen, dass der AN nur noch eingeschränkt für diese Arbeit einsetzbar ist. Das ergibt sich auch aus der Fürsorgepflicht des AG....er darf ja die Gesundheit des AN oder von dessen Kollegen nicht gefährden.