Heute hat mich ein Kollege angesprochen, was man bei der jährlichen Untersuchung dem Betriebsarzt auf dessen Nachfrage mitteilen muss. Der Kollege hatte im März gleich zu Beginn seines Urlaubs einen Hörsturz, ein Ohrensausen ist verblieben. Nun möchte er nicht, dass das bekannt wird. Was könnten sich für Nachteile ergeben, wenn er das dem Betriebsarzt nicht sagt, bzw. hätte es Vorteile, wenn er es tut? Hat der Betriebsarzt gegenüber dem Arbeitgeber Schweigepflicht?