Erstellt am 28.08.2006 um 13:19 Uhr von Kölner
@Blue Sky
Es kommt nach wie vor auf die Formulierung im AV an:
Erstellt am 29.08.2006 um 12:42 Uhr von Blue sky
@ Kölner
wie müßte denn so eine Formulierung lauten um Bestandsschutz zu erreichen?
Danke Blue sky
Erstellt am 29.08.2006 um 17:12 Uhr von Kölner
Umgekehrte Frage:
Was steht denn im AV zur Vergütung oder zur Anwednung eines TV?
Erstellt am 30.08.2006 um 06:50 Uhr von Blue sky
@ Kölner
So steht es bei uns drin
- das Bildungswerk ist an kein Tarifvertrag gebunden, die geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien vom 01.09.96 lehnen sich an die AVR des DPWV an die im wesentlichen dem BAT - Ost entnommen und nachfolgend ausgewiesen sind. ( Einführung)
§ 4 Vegütungsrichtlinie
Die Vergütung erfolgt nicht tarifgebunde, leht sich aber an die Vergütungsgrundsätze der AVR des DPWV an.
- dann folgen Listen, Tabellen und Sonderregelungen
Kein Wort über Besitzstandswahrung!!!!
Ich habe bei einem Seminar gehört das eine Anlehnung gleich zu setzen ist mit einer kompl. übernahme der Inhalte der AVR des DPWV.
Kann das sein?
danke Blue sky