Guten Morgen ! In unserem Warenhaus wurde vor drei Tagen eine Verkaufsabteilung in der Verkaufsfläche reduziert, zu Gunsten einer anderen Abteilung. Wir wurden von der Maßnahme erst informiert, als der Umbau bereits im Gang war. Auf die Informationspflicht nach § 90 hingewiesen, teilte uns die GL mit, daß hier gar kein Umbau vorliegt, da es sich lediglich um die Verschiebung von Verkaufsregalen handelt, mit geringfügigen Bohrarbeiten und Anstrichen.

Da sich aber nun für die betroffene Abteilung eine Veränderung in der Kennzahl Verkaufsfläche / MA's ergibt, könnte dies u.U einen Personalabbau nach sich ziehen, was die GL natürlich bestreitet.

Hätte hier nach euerer Meinung eine Infopflicht gem. § 90 bestanden ?