In unserem Kunden/Call-Center soll ab September die Serviczeit von 18 auf 19 Uhr verlängert werden. Zur personellen Abdeckung der längeren Arbeitszeit wurden intern zwei Teilzeitstellen in unserem Unternehmen und unseren beiden Mutterunternehmen ausgeschrieben.
Gefordert war in der Ausschreibung u.a. eine flexible Arbeitszeit für Früh- und Spätdienst entsprechend Dienstplan. Alle Bewerber haben in irgend einen Punkt nicht 100 %ig auf die Stelle gepasst.
Der AG hat sich für eine Bewerberin entschieden, die familiär bedingt nur Frühschichten übernehmen kann. Die zweite Teilzeitstelle soll nun extern nur für die Spätschichten ausgeschrieben werden.
Wir als neuer (unerfahrener) BR befürchten, dass die bereits beschäftigten AN jedoch häufiger als bisher die unbeliebten Spätschichten abdecken müssen, solange kein zweiter Bewerber als Ausgleich zu der aktuellen Neueinstellung ausgeschrieben bzw. gefunden wird.
Kann der BR seine Zustimmung nach §99 BetrVG mit Bedingungen verknüpfen, um das die bereits beschäftigten AN keine Nachteile erleiden?