Eine Mitarbeiterin aus der Warenannahme soll auch der Einlagerung (gleiche Abteilung) mitarbeiten. Auf Wunsch des BR wurde die Mitarbeiterin pro Forma um ihre Einwilligung gebeten. Diese erbat sich 1 Woche Bedenkzeit für eine Einwilligung. Da Engpässe bestehen bat die Geschäftsleitung den BR nochmals mit der Mitarbeiterin zu sprechen, obwohl er per Direktionsrecht die Arbeit zuweisen kann. Ein BR Mitglied erklärte der Mitarbeiterin, daß dies nur andere Arbeiten in ihrer Abteilung sind, und ihre Zustimmung gar nicht erforderlich ist, da sie einen Arbeitsvertrag als Mitarbeiterin der Warenannahme hat und sie sich das klarmachen muss. Und das sie ihre Entscheidung nicht früher bekannt geben kann mit Rücksicht auf die Kollegen.
Einen Tag nach diesem Gespräch (BR-Mitglied mit Mitarbeiterin) hat sich die Mitarbeiterin beschwert, daß das besagte BR Mitglied sie unter Druck gesetzt hätte. Daraufhin hat der Vorsitzende ein BR-Sitzung eingerufen und darin soll die BR Kollegin zur Rede gestellt werden (in Anwesenheit der Beschwerdeführerin). Ist dies möglich??
Muss die BR Kollegin sich dies gefallen lassen??