Erstellt am 23.08.2006 um 14:02 Uhr von Kölner
@Schwabennase
Sie könnten nur individuell verhandeln, da sie nicht im Sinne des TVG Tarifvertragspartei sein können. Die Frage ist allerdings auch, ob der AG Verhandlungen akzeptierten würde.
Erstellt am 23.08.2006 um 14:12 Uhr von paula
tariffähig (auf seiten der AN) sind nur gewerkschaften. daher können einzelne arbeitnehmer oder eine gruppe von AN keinen Tarifvertrag mit dem AG aushandeln.
AN können nur wie vom kollegen kölner dargestellt nur individualrechtliche vereinbarungen mit dem AG aushandeln. ich gehe aber mal davon aus, dass das dem AG nicht ausreichen wird
Erstellt am 23.08.2006 um 14:31 Uhr von Rollie
@Kölner,
aber wäre es nicht denkbar, das ein Haustarifvertrag besteht, die Formulierung AG verhandelt mit Gewerkschaft ließe den Schluß zu und dieser Haustarifvertrag beispielsweise durch Verweis im Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertragsergänzung auch anwendbar für Mitarbiter ist, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind ?
Dann blieben sie doch von der Möglichkeit außen vor, hinsichtlich der Verhandlungen Einfluß zu nehmen, weder individuell als auch als tarifgebundenener AN.
Erstellt am 23.08.2006 um 14:46 Uhr von Schwabennase
Danke zunächst. Das heisst, ein unzufriedener Kollege kann zum Arbeitgeber gehen und einzeln mit ihm über die Konditionen reden? Wenn der AG da mitmacht und auf die Abreden eingeht, entsteht hier wohl der klassische AT (aussertarifliche) Mitarbeiter?
Erstellt am 23.08.2006 um 15:40 Uhr von paula
falls ein mitarbeiter nicht tarifgebunden ist unterliegt er per se nicht dem tarifvertrag. die einbeziehung des tarifvertrages erfolgt in diesen fällen normalerweise durch eine einzelvertragliche bezugnahmeklausel.
ob und inwieweit ein tarifvertrag dann gelten soll ist eine frage eures geschicks als AN