Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben den AG gem. § 96 BetrVG mit Fristsetzung aufgefordert einen Berufbildungsbedarf aufzustellen. Die Frist verstrich und wir erhielten keine Unterlagen. Im nächsten AG-Gespräch schnitten wir dieses Thema nochmals an und der AG vertröstete uns ohne einen neuen Termin zu nennen. Um nicht gleich ein BeschlVerf einzuleiten, hat der BR beschlossen, daß der BR zusammen mit dem AG und einem Sachverständigen einen Berufsbildungsbedarf mit Fristsetzung zu ermitteln. Grundsätzlich zeigte sich der AG koperativ, aber wies daraufhin, daß ein Sachverständiger nicht notwendig sei, da dieser Geld kostet. Wie würdet ihr die Sache weiter angehen? Hat jemand schon Erfahrungen mit der Bedarfsermittlung? Interessant ist im Hintergrund der Stellenplan, den unser AG wohl nicht preisgeben möchte.