Erstellt am 06.08.2006 um 15:19 Uhr von Rollie
Es kommt darauf an, wie es zu dem Schaden kam.
Erstellt am 06.08.2006 um 15:21 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
man müsste den AG mal fragen, ob er überhaupt eine Versicherung für solche Fälle hat.
Erstellt am 06.08.2006 um 15:25 Uhr von Rollie
Betriebshaftpflicht ? Aber die dürfte für Dummheit oder groben Vorsatz kaum aufkommen.
Erstellt am 06.08.2006 um 15:27 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
du kannst aber nicht automatisch von Dummheit oder grobem Vorsatz ausgehen.
Es kann ja wirklich unabsichtlich passiert sein.
Erstellt am 06.08.2006 um 15:46 Uhr von hasi
Bei dem Vorfall handelte es sich, das ihr ein Karton aus dem Regal gegen die Brille gefallen ist. Die Brille hat nun 2 Schrammen auf dem einem Glas.
Erstellt am 06.08.2006 um 15:54 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 06.08.2006 um 16:30 Uhr von Rollie
ne Mona-Lisa,
ich sachte ja nur, wofür die nicht aufkommt. Ich würd doch nie behaupten, das hasi den Karton mit Absicht auf die Brille hat rutschen lassen, wie kommst Du auf so abwägige Gedanken :-)
Erstellt am 06.08.2006 um 16:38 Uhr von hasi
@Rollie,Ich hatte da nichts mit zu tun, war garnicht zu der Zeit am " Unfallort" :-)))
Erstellt am 06.08.2006 um 17:10 Uhr von Mona-Lisa
@Hasi,
http://www.suedvers.de/sn/11
geh auf "Beschädigung einer Brille bei der Arbeit - Entschädigung durch Berufsgenossenschaft.
@Rollie,
sowas würde ich dir doch niiiiiiiiiiiiiiiemals unterstellen ;-))
Erstellt am 06.08.2006 um 17:28 Uhr von Rollie
heijajei, Fangfrage hat nicht geklappt :-)