Erstellt am 04.08.2006 um 13:45 Uhr von stinker
Ich denke nicht.
Da hätte man in der abgelaufenen Period was machen müssen. (und wäre er da ausgeschlossen worden, hätte er sich für die neue Wahlperiode wieder aufstellen können).
Erstellt am 04.08.2006 um 14:08 Uhr von Frank B.
Vergiß es einfach, die Amtsperiode ist vorbei und damit Geschichte. Er ist de facto nicht mehr im Amt.
Ihr könnt ihn lediglich auf den §79 BetrVG hinweisen und wenn er es in der jetzigen Amtszeit macht, dann könnt ihr ihn wie auch immer nach §23 BetrVG.
Erstellt am 04.08.2006 um 19:20 Uhr von Fayence
Guddi2006,
ich finde es immer wieder schön zu lesen, wie sehr sich auf die Vertraulichkeit von Emails verlassen wird. Vor allem, wenn vertrauliche Informationen auch noch offen in der Email an sich kommuniziert werden.
Sollte Euch generell ein paar Gedanken wert sein!!