Erstellt am 03.08.2006 um 20:46 Uhr von Kölner
@Steffen
Ich halte die BSC tatsächlich für ein hervorragendes Instrument. Ich meine auch, dass ein BR zu beteiligen ist nach § 87 BetrVG.
Aber was will der BR mit der einsteiligen Verfügung erreichen?
Erstellt am 04.08.2006 um 07:30 Uhr von RolfH
@ Steffen
Ja, Kölner hat Recht, was soll die einstweilige Verfügung?
Wir haben vor Jahren die BSC eingeführt, und waren als GBR voll integriert, vom Aufbau bis zu den Ergebnissen, vor Allem um sofort irgendwelche Dinge, welche sich auf die MA negativ auswirken, sofort im Keim zu ersticken, und um die betriebsverfassungsrechtlich relevanten Themen zu begleiten.
Wir sind auch nicht vor den AL informiert worden, sondern bei Vorliegen der Ergebnisse, welche sich ja von Jahr zu Jahr bei der Durchführung ändern, zusammen mit der Gefü und den ALs.
Erstellt am 04.08.2006 um 09:23 Uhr von paula
bei uns ist noch keiner auf die Idee gekommen eine BSC einzuführen aber man weiß ja nie.... habe in erinnerung das es einen beschluss eines arbeitsgerichts gibt in dem die einführung einer BSC als betriebsänderung bezeichnet wurde. finde das ding trotz juris aber nicht mehr. hat das jemand schon mal gesehen oder hab ich geträumt?
Erstellt am 04.08.2006 um 09:28 Uhr von Kölner
@paula
Ich tippe auf geträumt.
Das würde all mein Wissen um das BetrVG und betriebswirtschaftliche Grundlagen ad absurdum führen (man könnte jetzt kontern...eine prima Steilvorlage).
Stell Dir vor jede (neue) Ausrichtung hinsichtlich eines operativen oder strategischen controlling würde zu einer Betriebsänderung führen "so, Ihr seid jetzt eine GmbH&Co KG BSC" - nicht ausudenken, was uns dann noch bevorsteht.
Erstellt am 04.08.2006 um 09:29 Uhr von Lotte
@alle
hat eventuell mal jemand Lust, mich unwissende Landpommeranze aufzuklären was BSC eigentlich ist? So in ein zwei Sätzen, nach dem Motto: BSC für Dummies?
Erstellt am 04.08.2006 um 09:38 Uhr von Kölner
@Lotte
Mal ganz kurz...
BSC ist ein Führungsinstrument zur Ausrichtung der Organisation an strategischen Zielen des UN.
Die UN-Führung soll in die Lage versetzt werden, nicht nur finanzielle Aspekte zu bewerten, sondern auch strategische Ziele - aus allerdings verschiedenen Perspektiven: Also typischerweise sind die Finanzen zu bewerten, die Kundenorientierung des UN, interne Abläufe im UN, Wachstum und Reifung des Produktes und der Belegschaft, Bildungsstand und Zufriedenheit der AN.
In der BSC werden die Ziele ausgewogen verfolgt, d.h. es werden ständig die Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Ziele bewertet.
Erstellt am 04.08.2006 um 09:46 Uhr von RolfH
@ paula + Kölner
Gerade deshalb ist es wichtig, dass der BR voll eingebunden ist. Im Extremstfall könnte die BSC schon mal dazu führen, dass eine Betriebsänderung (und damit der § 613) Resultat der Ergebnisse und Überlegungen ist. Z.B.: wenn aufgrund der Durchleuchtung der Kostensituation mittels BSC die Überlegungen in Richtung Outsourcing von Abteilungen gehen. Ganz so harmlos ist die BSC nicht.
Deshalb ist die Integration des BR in den Prozess auch und gerade für den BR immens wichtig!
Erstellt am 04.08.2006 um 09:50 Uhr von Lotte
Erstellt am 04.08.2006 um 09:51 Uhr von Kölner
@RolfH
Stimme ich Dir zu. Das Ergebnis jedes stratiegischen, operativen controlling kann genau das bewirken. Aber hier ist nicht die BSC an sich in Frage zu stellen, sondern eher das Ziel der Einführung von so einem Instrument.
Dann kann man als BR ja froh sein, nicht die BCG-Matrix einzuführen.
;-)
Erstellt am 04.08.2006 um 09:55 Uhr von RolfH
@Kölner
Ja klar, die BSC als solches ist natürlich keine Betriebsänderung.
;-) man kann dann auch froh sein, wenn die BSC nicht zu BSE führt!
Erstellt am 04.08.2006 um 13:16 Uhr von paula
@kölner
meines erachtens ist BSC auch kein fall des §111BetrVG aber wenn ein Arbeitsgericht so etwas behauptet wäre es doch nett :)) aber wahrscheinlich war ich da ein wenig weggetreten. wenn man alkohol nicht verträgt sollte man es lassen oder :-)))
Erstellt am 04.08.2006 um 13:23 Uhr von Kölner
@paula
War der letzte Satz Deines Beitrages als Frage zu verstehen? Berufsbedingt könnte ich antworten...
;-)
Erstellt am 04.08.2006 um 15:13 Uhr von paula
na auf die antwort bin ich gespannt *lach*
Erstellt am 04.08.2006 um 15:14 Uhr von Kölner
Na dann...
...Mache mal Dein Kästchen zur Freischaltung frei!
Erstellt am 04.08.2006 um 15:18 Uhr von Lotte
na,na,na,
was soll denn diese anb.....,;-))
Paula, nimm Dich in Acht, gab da letztens so einen Fred mit vielen Kästchen....
Erstellt am 04.08.2006 um 15:23 Uhr von Kölner
@Lotti
Komm schon, Du Hüterin für Moral, Ethik und Anstand. Die Bedeutung Deiner Punkte:
anb...auerei?
anb...ahnerei?
anb...iederei?
anb...löderei?
Ich bin gespannt!
;-)))
Erstellt am 04.08.2006 um 15:28 Uhr von Lotte
Kölchen,
passt doch alles supergut, gelle? ;-))
Erstellt am 04.08.2006 um 15:32 Uhr von Kölner
@Latte
Was genau?
Aber so hilfst Du paula auch nicht!
;-)
Erstellt am 04.08.2006 um 15:59 Uhr von Lotte
Kellner,
ich wollte doch Paula auch nicht helfen, nur warnen...;-))
Erstellt am 04.08.2006 um 16:09 Uhr von paula
Erstellt am 04.08.2006 um 16:23 Uhr von schubi
Hallo Kölner, Paula & co.,
eigentlich wollte ich nur Euere Hilfe wegen der BSC!
Danke,
Steffen
Erstellt am 04.08.2006 um 19:06 Uhr von Kölner
@schubi
Auch wenn dieses fred ein wenig - dank Ramses (der ist nämlich immer Schuld!) - zum guten Schluss entglitten ist, hast Du deinen Informationsdurst doch stillen können, oder?