Erstellt am 03.08.2006 um 12:57 Uhr von wölfchen
§ 87 (1)2. BetrVG - Mitbestimmung bei Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage,
Argumente die dafür oder dagegen sprechen prüfen, notfalls - wenn zuviel dagegen spricht und der AG nicht einlenkt - Einigungsstelle.
Erstellt am 03.08.2006 um 12:58 Uhr von Rollie
Das Ansinnen der GL ist sicher nicht unvernünftig, denn den Kunden ist sicher egal, ob bei Euch Feiertag ist oder nicht. Sollte man sich gegen die Besetzung wehren, müßte man sich darüber im Klaren sein, ds der Kunde dann ggf. bei einem Lieferanten kauft, der an dem Tag auch Aufträge annimmt.
In vielen Betrieben wird ja auch an Feiertagen produziert, weshalb sollte hier der Vertrieb sich da ausnehmen. Sicherlich wäre es möglich, im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Möglichkeiten, eine Lösung zu finden.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum der BR hier zwingend was "dagegen" unternehmen muß.
Erstellt am 03.08.2006 um 13:04 Uhr von paula
erst einmal eine vorfrage:
habt ihr eine arbeitszeitregelung und was sagt diese zu dem feiertagsproblem.
bei uns im hause gibt es ein ähnliches problem. durch unsere BV hierzu haben wir das aber geregelt. der TV ist hier recht üppig und die kollegen arbeiten wirklich gerne an diesen tagen.
es kommt meines erachtens immer auf die ausgangslage an
Erstellt am 03.08.2006 um 13:44 Uhr von Udo
Hallo,
wir haben eine BV zur Wochenarbeitszeit. Die sagt aber nichts über Feiertage aus.
Im Tarif stehen auch nur die Zuschläge bei Feiertagsarbeit. Es geht aber niergends wo hervor, ob es Statthaft ist oder gar verboten. Da Feiertagsarbeiten ja nur einer bestimmten
Gruppe (Ärzte, Krankenhaus,Polizei,Feuerwehr usw. ) genehmigt ist.
Benötigt unsere GL eine Genehmigung vom Ordnungsamt, und was muß der BR tun?
Erstellt am 03.08.2006 um 17:47 Uhr von Djego
Hallo
bei uns ist es mit Sonntagsarbeit so : Es dürfen nur Messen stattfinden keine Verkaufsgeschäfte laufen und diese ist vorher durch das Gewerbeaufsichtsamt zu genehmigen. Diese sehen es
als nicht notwendig eine Messe ( 4-5X im Jahr) abzuhalten.
Wendet euch an den GL, dass er an das Gewerbeaufsichtsamt sich melden soll und ein Genehmigung erlagen soll ! Denn grundsätzlich ist die sonntagsarbeit ( ausser für genannte Gruppen ) lt. ARBZG § 11 FF geregelt. Eine Zustimmung des BR ist nicht notwendig denn es ist nicht erlaubt lt. Gesetz!
Erstellt am 05.08.2006 um 12:13 Uhr von Rollie
Die Gewerbeaufsicht erfragt in ihrer Beurteilung die Genehmigung des Betriebsrats durchaus ab.