Meine Frage wurde bereits in etwa gestellt, dennoch muß ich sie nochmals auf mein Problem genau formulieren.
Habe Nachrücker zur Sitzung geladen, wegen verhinderung der anderen.Ein BRmitglied welches zugleich Abteilungleiter der 2 Nachrücker ist, verbot diesen zweien daran teilzunehmen und sagte er würde dies in der Sitzung begründen, ihr Erscheinen sei nicht erlaubt durch ihn wegen zuviel ArbeitIch erfuhr von dem verbot kurz vor der Sitzung durch die 2. Ich lud die 2 zur Sitzung weil ich den Sachverhalt hierzu klären wollte. Der Abtleiter verließ cholerisch unter Protest die Sitzung, die 2 bleiben, da ich nun keine Klärung mehr bekam. Den 2 wurden Konsequenzen durch den Abt.leiter angedroht wegen Arbeitsverweigerung, ein Gespräch zwischen ihm und mir und Management fand statt. Hierbei versuchte ich im wesentlichen diplomatisch zu sein und die Wogen zu glätten, dennoch hat man mir nun zur Auflage gemacht dem Manager die geladenen Nachrücker immer im Vorraus zu melden, und am Freitag wird ein Gespräch mit den 2 geführt in welchem ihnen die Autoritätenrangfolge klargemacht werden soll durch Management.Darauf besteht der Manager, dem zufolge hätte sie Folge leisten müssen dem verbot. Beide Mädels haben die Teilnahme erst am Tag der Sitzung dem Abt.Leiter gemeldet.Und auch standen bei der Sitzung nur Umgruppierungen an und eine Einstellung, der Abt.Leiter meinte dies hätte er bedacht und deswegen das Verbot ausgesprochen. Wie verhält es sich hier gesetzlich, denn viel Arbeit ist immer und zu wenig Personal auch, dies wäre ja dann immer ein Weg die Betriebsratsarbeit zu unterwandern und sogar zu verhindern. Wem muß ich was und wann mitteilen? Wie ich zu laden habe, das weiß ich..:o)) ich meine Infos an Abt.Leiter, Management.