Erstellt am 31.07.2006 um 20:08 Uhr von Mona-Lisa
warum will er sich denn beurlauben lassen?
Erstellt am 31.07.2006 um 20:46 Uhr von Panadero
Aus Gründen der momentanen Befangenheit. Aufgrund einer Schwangerschaftsvertretung für die Chefsekretärin bekommt der Kollege zu viele Internas zu hören.
Erstellt am 31.07.2006 um 21:56 Uhr von Mona-Lisa
beurlauben geht nicht. Entweder ist er Betriebsrat oder nicht.
Wer beanstandet denn, dass er "zuviele Internas" zu hören bekommt, er selbst, oder der AG?
Solch einen Informant hätten wir mit Handkuss gerne im BR!
Erstellt am 31.07.2006 um 22:17 Uhr von Panadero
Der Widerstand kommt aus dem BR selbst. Unser BAB (Betriebsrats-Abwehr-Beauftragter) ist der Auffassung, dass der Kollege nicht mehr neutral urteilen kann, also befangen ist und von den Kollegen deshalb nicht mehr "für Ernst" genommen wird. Da der Kollege aber keinen neuen Arbeitsvertrag für diese Stelle bekommen hat und keiner weiss, wie lange er diesen "job" zu erledigen hat, ist ein Rücktritt eher als "risiko-behaftet" zu beurteilen. Ferner ist diese "Vertretung" der Kollegin mit umfangreichen Aufgaben verbunden, die nicht immer zugunsten der Angestellten ausfallen. Verzwickte Angelegenheit. Zurücktreten möchte er aufgrund dieses unklaren Sachverhalts natürlich nicht.
Erstellt am 31.07.2006 um 22:22 Uhr von Fayence
Panadero,
in wie vielen Sitzungen hat denn dieser Kollege seine "Befangenheit" schon testen können?
Erstellt am 31.07.2006 um 22:32 Uhr von Panadero
Es gab erst eine Sitzung. Unser BAB fordert seitdem die Beurlaubung des betroffenen Kollegen. Der BR insgesamt ist der Meinung, dass es dafür keine Veranlassung gibt, bis ein neuer Arbeitsvertrag / Änderungskündigung ausgesprochen wird. Wer ist im Recht?????? Der Kollege trifft weder Personalentscheidungen noch ist er in einer sonstigen Führungsposition. Warum sollte er zurücktreten müssen??
Erstellt am 31.07.2006 um 22:50 Uhr von Fayence
Panadero,
so in etwa habe ich mir die Situation auch vorgestellt (1 Sitzung)!
Ich sehe übrigens keinen einzigen Grund, warum dieser Kollege gezwungen sein sollte, sein Mandat niederlegen zu müssen. Auch verstehe ich nicht, dass ein ev. "neuer Arbeitsvertrag / Änderungskündigung" in Euren Überlegungen überhaupt eine Rolle spielt. Ist doch völliger Humbug! Oder sollen konsequenterweise die Eigenschaften als wahlberechtigter AN aberkannt werden = ChefsekretärIn ist ltd. Ang.?
P.S.
Was diesen "BAB" betrifft, handelt sich hier doch hoffentlich um einen Scherz, oder?
Erstellt am 31.07.2006 um 22:56 Uhr von Panadero
I am so sorry!!!!!!!!!!! Den gibt es wirklich... Das schlimme ist, dass die wirklich wichtigen Dinge immer häufiger in den Hintergrund geraten. Eigentlich sollte er sein Mandat niederlegen... Wollte mich nur rückversichern, die ganze Aktion ist der reinste Hohn... :-) Unser BAB hat also definitiv keine Chance, den Kollegen abzusägen????????? Unser BAB war Vorsitzender und ist entmachtet worden, das schmeckt ihm natürlich nicht.... Jetzt tut er alles dafür, die reguläre Arbeit so schwierig wie möglich zu machen...
Erstellt am 31.07.2006 um 23:06 Uhr von Lotte
Pandero,
was um himmelswillen ist ein Betriebsrat- Abwehr -Beauftragter und was macht er? Anscheinend ist er ja Mitglied des BR? Nennst Du ihn so, weil er Vertrauter des AG ist? Oder habt Ihr ihn tatsächlich gewählt???? Kann doch wirklich nur ein schlechter Scherz sein?? %-)
Erstellt am 31.07.2006 um 23:09 Uhr von Rollie
Zum Thema Internas. Ich denke, wenn damit einer ein Problem damit haben sollte, dann der AG. Aber gerade dieser hat wissentlich einen Betriebsrat als Vertretung der Position eingesetzt.
Wenn also der AG keine Bedenken hat, warum sollte es der Betriebsrat.
Hinzu kommt, es soll Leute geben, die Arbeit und Amt durchaus voneinander trennen können.
Erstellt am 31.07.2006 um 23:22 Uhr von Fayence
"Unser BAB hat also definitiv keine Chance, den Kollegen abzusägen?????????"
Nein NEIN !
Erstellt am 01.08.2006 um 08:02 Uhr von betriebsratten
Mal noch was zum Thema...in meinen Augen liegt eine Versetzung vor, da über 4 Wochen Dauer. Oder habt Ihrs über eine Abordnung gemacht? Müsste der Kollege Chefsekretärin nicht auch mehr Geld bekommen??
Erstellt am 01.08.2006 um 08:06 Uhr von Kölner
BAB
=mir bisher geläufig sind Bundesautobahn, Betriebsabrechnungsbogen
und jetzt, am 01.08.06 (Rechtzeitig zur Rechtschreibreform) auch noch diese Bedeutung!
Erstellt am 01.08.2006 um 19:56 Uhr von Panadero
Ihr Lieben,
vielen Dank für die Hinweise. Kollege Chefsekretärin hat den Posten tatsächlich bis auf weiteres übnernommen und bekommt auch mehr Geld. Zunächst auf außdrücklichen Wunsch des AG. Inzwischen sieht der AG die Situation etwas kritischer. Unser "BAB" -lach- war lange Zeit 1. Vors. und wurde dann gekippt - nun ist er generell gegen alles und jeden und müsste eigentlich dringend ausgeschlossen werden. Er ist nicht wirklich Vertrauter des AG, aber Prinzipienreiter und zieht sich gerne an Eventualitäten und anderen Kleinigkeiten hoch - schlimm genug, wo wir wahrlich alle genung wichtige Dinge zu erledigen haben.