Erstellt am 31.07.2006 um 11:00 Uhr von Fayence
janin,
da das Arbeitszeitgesetz höchstzulässige Arbeitszeiten beschreibt, ist die Anzahl möglicher Überstunden automatisch reglementiert.
Desweiteren gilt es, einen ev. für Euch gültigen Tarifvertrag zu beachten!
Erstellt am 31.07.2006 um 11:41 Uhr von janin
Doch etwas gefunden:
maximale Überstunden (Art. 36-2 II, IV; 64-2, 133 ASG)
von 15 pro Woche,
45 pro Monat und
360 pro Jahr
nicht überschreiten darf
Ist das aktuell?
Erstellt am 31.07.2006 um 11:49 Uhr von Rollie
? Ich denke, das japanische Arbeitsstandardgesetz dürfte hier kaum Anwendung finden.
Erstellt am 31.07.2006 um 12:07 Uhr von janin
Noch ein Versuch:
laut http://www.ergon-gmbh.de/download/euwork/euwork/arbeitszeit.htm
sind das 2 Stunden pro Tag in einem Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit nicht 8 Stunden überschreitet => maximal 2*5*48=480 Überstunden jährlich??? (2 Stunden * 5 Tage * 48 Wochen)
Erstellt am 31.07.2006 um 12:27 Uhr von Fayence
janin,
hier ist doch nur eine exemplarische Rechnung (Basis ArbZG) aufgestellt worden. Sobald andere Regelungen (z.B. Tarifvertrag) greifen, stimmt diese schon nicht mehr.
Du musst schon auf Euren Betrieb und Euren Standort abheben! Alles andere ist Kappes.
Oder ich verstehe Deine Frage nicht!
Erstellt am 31.07.2006 um 12:33 Uhr von janin
Wir sind an keinem Tarifvertrag gebunden => also gilt dann etweder die sgesetzliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung