Erstellt am 28.07.2006 um 08:16 Uhr von Werner
Hallo Moya,
seid ihr Tarifgebunden?
Erstellt am 28.07.2006 um 08:19 Uhr von Moya
@Werner:
Ja, wir sind Tarifgebunden. (Sorry, vergessen zu erwähnen ;-))
Metall- und Elektroindustrie NRW
Erstellt am 28.07.2006 um 08:27 Uhr von Werner
Also dann muß der AG nach §6 Abs.5 MTV bei Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen, Spätschichtzulage und Nachtschichtzulage zusätzlich den Feiertags- und Sonntagszuschlägen zahlen.
Erstellt am 28.07.2006 um 08:30 Uhr von Moya
Und wie sieht es mit Mehrarbeitszuschlägen aus?
Kommen die auch noch dazu???
Erstellt am 28.07.2006 um 08:32 Uhr von Werner
Nein. Schade.
Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge, ist jeweils nur der Höhere zu Zahlen. Ausnahmen Siehe oben.
Erstellt am 28.07.2006 um 08:35 Uhr von Kölner
Ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass ein TV einzelne Zuschläge, Zulagen bis zur Höchstsumme aufaddiert.
@Moya
Hast Du eine Kommentierung des TV bereits gelesen?
Erstellt am 28.07.2006 um 08:36 Uhr von Moya
Fazit: Wer an Feiertagen Mehrarbeit leistet ist selbst Schuld....
Also ICH würde da den freien Tag vorziehen...
Danke für Deinen schnellen Support, Werner!
Schönes Wochenende!
Nachtrag @Kölner: Nein, eine Kommentierung liegt mir bisher nicht vor. Kannst Du eine empfehlen?
Erstellt am 28.07.2006 um 08:38 Uhr von Lotte
Moya,
mich wundert die Höhe des Feiertagszuschlag.
Normalerweise gibt es entweder 135% ohne Freizeitausgleich oder 35% mit Freizeitausgleich. Habt Ihr die 100% in Eurem Tarifvertrag festgelegt?
Erstellt am 28.07.2006 um 08:38 Uhr von Werner
Wünsch ich Dir auch. ;-))))
Erstellt am 28.07.2006 um 08:39 Uhr von Werner
100 bei normalen FT 150 bei Hohen.
Erstellt am 28.07.2006 um 08:41 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
Auszug aus den Tarifvertrag
Entgeltfindung Auf betrieblicher Ebene können von den nordrhein-westfälischen Flächentarifverträgen der M+E-Industrie abweichende Entlohnungsgrundsätze und -methoden vereinbart werden. So können ein anderer Lohngruppenaufbau und anstatt der summarischen die analytische Arbeitsbewertung vereinbart werden. Zudem steht zur betrieblichen Disposition, ob die Arbeiten als Zeitlohn- oder Leistungslohnarbeiten verrichtet werden. Die Prämienlohnarbeit ist im vollen Umfang auf betrieblicher Ebene gestaltbar.
Zuschlagszahlungen Die tarifvertraglichen Regelungen über die Vergütung von Zuschlägen für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können auf betrieblicher Ebene durch eine Pauschalvergütung geändert werden. Die Betriebsparteien können auch von den Tarifregelungen abweichende Zeitspannen für Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festlegen.
Erstellt am 28.07.2006 um 08:43 Uhr von Moya
@ Lotte:
Auszug aus dem MTV:
1. Der Zuschlag beträgt für
a) die beiden ersten täglichen Mehrarbeitsstunden 25 v. H.
von der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde an 50 v. H.
b) Spätarbeit 15 v. H.
c) Nachtarbeit (soweit nicht Nachtarbeit nach d) vorliegt) 25 v. H.
d) Nachtarbeit (soweit sie Mehrarbeit ist) 50 v. H.
e) Sonntagsarbeit 70 v. H.
f) Arbeit am 1. Januar, 1. Ostertag, 1. Mai,
1. Pfingsttag sowie am 1. Weihnachtstag 150 v. H.
g) Arbeit an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen 100 v. H.
h) Arbeit am 24. Dezember
von 17 bis 20 Uhr sowie Nachtarbeit
in der dem 1. Weihnachtstag und dem
Neujahrstag unmittelbar vorausgehen-
den Nacht 150 v. H.
Erstellt am 28.07.2006 um 08:49 Uhr von Lotte
Moya,
danke, dass Du Dir so ausführlich Mühe gemacht hast.
Eine Frage hätte ich noch:
Bekommt Ihr denn zusätzlich noch Freizeitausgleich an normalen Feiertagen oder bleibt es bei 100%
Wahrscheinlich bekommt Ihr keinen Freizeitausgleich?
Erstellt am 28.07.2006 um 09:17 Uhr von Moya
...schließlich ist es doch mein Anliegen, daher keine Ursache ;-)
Nein, es bleibt bei den 100%, es gibt somit keinen zusätzlichen Freizeitausgleich!